Glossar

Begriffsdefinitionen
M
  • Marktregeln 

     

    Die Summe aller Vorschriften, Regelungen und Bestimmungen auf gesetzlicher oder vertraglicher Basis, die Marktteilnehmer im Elektrizitätsmarkt einzuhalten haben, um ein geordnetes Funktionieren dieses Marktes zu ermöglichen und zu gewährleisten.

     

  • Marktteilnehmer 

     

    Bilanzgruppenkoordinatoren (Verrechnungsstellen), Bilanzgruppenverantwortliche, Bilanzgruppenmitglieder, Großhändler, Verteilernetzbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber, Lieferanten, Versorger, Stromhändler, Erzeuger, Regelzonenführer, Netzbenutzer, Kunden, Endverbraucher, Strombörsen werden als Marktteilnehmer am Energiemarkt gesehen.

     

  • Megawatt 

     

    Die Leistung von Kraftwerken und Turbinen zur Stromerzeugung wird typischerweise in Megawatt angegeben. 1 Megawatt = 1000 Kilowatt = 1.000.000 Watt.

     

  • Messwert 

     

    Wert, der angibt, in welchem Umfang elektrische Leistung als gemessener Leistungsmittelwert in einem konstanten Zeitraster (Messperiode) an bestimmten Zählpunkten im Verbundnetz eingespeist und entnommen wird.