Glossar
- Bilanzgruppe
Die Zusammenfassung von Lieferanten und Kunden zu einer virtuellen Gruppe innerhalb derer ein Ausgleich zwischen Aufbringung von elektrischer Energie (Bezugsfahrpläne, Einspeisungen) und Abgabe von elektrischer Energie (Lieferfahrpläne, Ausspeisungen) erfolgt.
- Bilanzgruppenkoordinator
Eine natürliche oder juristische Person, die eine Verrechnungsstelle für die Organisation und die Abrechnung der Ausgleichsenergieversorgung innerhalb einer Regelzone betreibt.
- Bilanzgruppenmitglied
Lieferanten oder Kunden, welche innerhalb einer Bilanzgruppe zum Zwecke des Ausgleiches zwischen Aufbringung und Abgabe von elektrischer Energie zusammengefasst sind.
- Bilanzgruppenmitglied - mittelbar
Netzbenutzer und Stromhändler, die mit einem Lieferanten einen Vertrag über die Lieferung von elektrischer Energie inklusive der Organisation und Abrechnung der aus der Abweichung von Verbrauch und Aufbringung sich ergebenden, auf sie entfallenden Ausgleichsenergie abschließen, werden jener Bilanzgruppe zugeordnet, der ihr Lieferant angehört; diese Zuordnung wird als mittelbare Bilanzgruppenmitgliedschaft bezeichnet. In einem solchen Fall besteht keine direkte Vertragsbeziehung zwischen dem Netzbenutzer bzw. Stromhändler und dem Bilanzgruppenverantwortlichen.
- Bilanzgruppenmitglied - unmittelbar
Marktteilnehmer, die mit einem Bilanzgruppenverantwortlichen einen Vertrag über die Organisation und Abrechnung der aus der Abweichung von Verbrauch und Aufbringung sich ergebenden, auf sie entfallenden Ausgleichsenergie abschließen, sind unmittelbare Bilanzgruppenmitglieder.
- Blindleistung
Blindleistung entsteht, wenn in einem mit Wechsel- bzw. Drehstrom betriebenen Netz nicht ausschließlich ohmsche Verbraucher vorhanden sind. Sie quantifiziert die dabei entstehende Leistungs-Pendelung, die eine Folge der Phasenverschiebung zwischen Strom und Spannung ist; dadurch wird das Netz belastet. Blindstrom ist für den Betrieb von induktiven Verbrauchern nötig.