Glossar

Begriffsdefinitionen
N
  • Netzanschluss 

     

    Die physische Verbindung der Anlage eines Kunden oder Erzeugers von elektrischer Energie oder Erdgas mit dem Netzsystem.

     

  • Netzbenutzer 

     

    Natürliche oder juristische Person oder Erwerbsgesellschaft, die Elektrizität oder Erdgas in ein Netz einspeist oder entnimmt.

     

  • Netzbereich 

     

    Jener Teil eines (elektrischen) Netzes, für dessen Benutzung dieselben Preisansätze gelten.

     

  • Netzbereitstellung 

     

    Mittelbare Aufwendungen des Netzbetreibers im vorgelagerten Netz zur Ermöglichung des Netzanschlusses von Netzbenutzern.

     

  • Netzbereitstellungsentgelt 

     

    Das Netzbereitstellungsentgelt dient zur Abgeltung der mittelbaren Aufwendungen des Netzbetreibers im vorgelagerten Netz zur Ermöglichung des Netzanschlusses von Netzbenutzern.

     

  • Netzbetreiber 

     

    Betreiber von elektrischen Übertragungs- oder Verteilernetzen mit einer Nennfrequenz von 50 Hz und Betreiber von Verteilnetzen und vorgelagerten Netzen.

     

  • Netzebene 

     

    Ein im Wesentlichen durch das Spannungsniveau bestimmter Teilbereich des Netzes.

    In Österreich gibt es sieben Netzebenen:

    Ebene 1: Höchstspannung 380/220 kV, einschließlich 380/220 kV-Umspannung Ebene 2: Umspannung Hoch-/Höchstspannung Ebene
    3: Hochspannung 110 kV Ebene
    4: Umspannung Hoch-/Mittelspannung Ebene
    5: Mittelspannung Ebene
    6: Umspannung Mittel-/Niederspannung Ebene
    7: Niederspannung

     

  • Netzeinspeisung 

     

    Steht für das Einspeisen von Strom aus unterschiedlichen Arten von Kraftwerken / Stromerzeugungsanlagen in das allgemeine Stromnetz.

     

  • Netznutzung 

     

    Einspeisung und Entnahme von elektrischer Energie aus einem Netzsystem.

     

  • Netzverluste 

     

    Aufgrund der ohmschen Widerstände der Leitungen, Ableitungen über Isolatoren, Koronarentladungen oder anderer physikalischer Vorgänge entstehende Differenzen zwischen der eingespeisten und entnommenen Menge von elektrischer Energie in einem Netzsystem.

     

  • Netzverlustentgelt 

     

    Durch das Netzverlustentgelt werden dem Netzbetreiber jene Kosten abgegolten, die dem Netzbetreiber für die Beschaffung der für den Ausgleich von Netzverlusten erforderlichen Energiemengen entstehen.

     

  • Netzzugang 

     

    Die Nutzung eines Netzsystems durch Kunden oder Erzeuger.

     

  • Netzzugangsberechtigter 

     

    Netzzugangsberechtigte sind Kunden oder Erzeuger.

     

  • Netzzugangsvertrag 

     

    Die individuelle Vereinbarung zwischen dem Netzzugangsberechtigten und einem Netzbetreiber, der den Netzanschluss und die Inanspruchnahme des Netzes des Netzbetreibers regelt.

     

  • Nutzungsgrad 

     

    Ist ein Maß dafür, wie viel von der im Energieträger gespeicherten Energie auch tatsächlich als Nutzenergie verwendet wird. Im Unterschied zum Wirkungsgrad, wird der Nutzungsgrad über einen längeren Zeitraum ermittelt.