Glossar
- Sonstige Marktregeln (SoMa)
Spezielle Marktregeln für Österreich, die in Arbeitsgruppen beschlossen werden und auf der Homepage der ECA veröffentlicht sind.
- Spitzenlaststrom
Wird benötigt, wenn zu bestimmten Tages- und/oder Jahreszeiten ein besonders hoher Strombedarf entsteht, z. B. bei Großveranstaltungen. Spitzenlaststrom wird meist von schnell regelbaren Kraftwerken, z. B. von Pumpspeicherkraftwerken und Gasturbinenkraftwerken, zur Verfügung gestellt und ist wesentlich teurer als Grundlast- und Mittellaststrom.
- Spotmarkt
Teilmarkt einer Börse, bei der die Erfüllung eines Geschäfts - also Lieferung, Abnahme und Bezahlung - innerhalb eines kurzen Zeitraums nach Abschluss des Geschäfts stattfinden muss.
- Stellvertretung - indirekt
Wahrnehmung von fremden Interessen im eigenen Namen.
- Stromhändler
Eine natürliche oder juristische Person oder Erwerbsgesellschaft, die Elektrizität in Gewinnabsicht verkauft.
- Stromkennzeichnung
Die Europäische Union hat mit der Binnenmarkt-Richtlinie auch die Einführung der Stromkennzeichnungspflicht beschlossen. Dadurch soll den Endkunden auf der Stromrechnung Auskunft über die Energieträger, mit denen der von ihnen bezogene Strom erzeugt wurde sowie über die damit verbundenen Umweltauswirkungen (CO2-Emissionen, radioaktive Strahlung) gegeben werden.
- Systembetreiber
Ein Netzbetreiber, der über die technisch-organisatorischen Einrichtungen verfügt, um alle zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebes notwendigen Maßnahmen setzen zu können.
- Systemnutzungstarife - geltend
Die von den Netzbenutzern für die Netznutzung an die Netzbetreiber zu entrichtenden, behördlich festgesetzten, Entgelte.