Über uns
Kurzzusammenfassung „über uns“
In Österreich wurde mit der Novellierung des ÖSG 2006 (BGBl. I Nr. 105 /2006) ein mit dem EU-Recht kompatibles nationales Ökostromförderregime geschaffen. Gemäß § 14 Ökostromgesetz war als Ökostromabwicklungsstelle eine privatwirtschaftlich organisierte Kapitalgesellschaft im Sinne eines Public-private-Partnership-Modells einzurichten. Diese Aufgabe wurde vom zuständigen Ministerium ausgeschrieben. Mit Bescheid vom 25. September 2006 wurde der OeMAG als Bestbieter die Konzession für den bundesweiten Betrieb einer Ökostromabwicklungsstelle erteilt.
Die Förderungen der erneuerbaren Energien in Österreich wurden weiterentwickelt und mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket (EAG-Paket), BGBl. I Nr. 150 / 2021, auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Damit soll zu den klimapolitischen Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens 2015, der Europäischen Kommission und der Republik Österreich beigetragen werden. Gefördert werden die Erzeugung von Strom aus erneuerbarer Energie sowie die Erzeugung von erneuerbarem Gas. Nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) ist eine EAG-Förderabwicklungsstelle mit der Abwicklung der Förderungen zu betrauen. Dazu hat das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) ein Vergabeverfahren durchgeführt. Mit Mai 2022 hat die Republik Österreich, vertreten durch das BMK, die OeMAG als Bestbieter mit der Besorgung der Aufgaben der EAG-Förderabwicklungsstelle betraut.
Die OeMAG spielt daher eine zentrale Rolle bei der Abwicklung von Förderungen für erneuerbare Energien. Seit ihrer Gründung vor knapp 20 Jahren hat die OeMAG maßgeblich dazu beigetragen, den Ausbau erneuerbarer Energien in Österreich voranzutreiben und die Energiewende zu unterstützen.
Die OeMAG versteht sich als Dienstleister und Partner für alle Stakeholder. Die Ökostromabwicklung erfolgt nach den Grundsätzen der Unabhängigkeit, Neutralität, Datenvertraulichkeit und Serviceorientierung. Sie wird auch in Zukunft ein verlässlicher Gesprächspartner bleiben und sich mit ihrer Expertise dort einbringen, wo gemeinsame Lösungen gefragt sind.
Förderabwicklung nach dem Ökostromgesetz
Die OeMAG wurde im Jahr 2006 gegründet und ist seit der Konzessionserteilung für die Abwicklung der Förderungen gemäß Ökostromgesetz verantwortlich. Durch die Bündelung der Ökostromförderung auf Bundesebene ist die OeMAG seither als Ökostromabwicklungsstelle zentraler Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Förderung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Ein zentrales Element in dieser Funktion ist unter anderem die Rolle als Bilanzgruppenverantwortlicher (BGV) für die Ökostrombilanzgruppe. Die OeMAG nimmt die eingespeisten Ökostrommengen zu Fördertarifen oder zu einem gesetzlich definierten Marktpreis ab. Die Vermarktung dieser Strommengen und die Weiterlieferung an Stromhändler erfolgt zu Day-Ahead Spotpreisen. Die OeMAG ist als Bilanzgruppenverantwortlicher verpflichtet, für die Betreiber die Prognosen und Fahrpläne über den zukünftig eingespeisten Ökostrom zu erstellen und übernimmt so für die Ökostromproduzenten zugleich das Ausgleichsenergierisiko.
Die OeMAG handelt hierbei als Marktteilnehmer nach allen für den liberalisierten Strommarkt geltenden Marktregeln für das Bilanzgruppenmanagement als BGV (betrifft insbes. Fahrplan-, Daten- und Wechselmanagement sowie Stromhandel). Zu den Hauptaufgaben der OeMAG als Ökostromabwicklungsstelle zählen insbesondere die Abrechnung und Vergütung des eingespeisten Ökostroms, das Vertragsmanagement, die Erzeugungsprognosen, das Fahrplan- und Energiedatenmanagement sowie die Intraday-Vermarktung von Fahrplanabweichungen zur Minimierung der Ausgleichenergieaufwendungen.
Im Jahr 2021 hat die OeMAG eine neue Marktpreisbilanzgruppe für Ökostromanlagen mit einer Leistung bis zu 0,5 MW eingerichtet. Die OeMAG vergütet für den an diese Bilanzgruppe veräußerten Ökostrom einen veröffentlichten Marktpreis und vermarktet als zugelassener Stromhändler diesen Ökostrom an der österreichischen Strombörse EXAA.
Darüber hinaus hat die OeMAG auch bereits Investitionszuschüsse für Kleinwasserkraftanlagen, mittlere Wasserkraftanlagen und Photovoltaikanlagen & Stromspeicher nach dem Ökostromgesetz sowie für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen abgewickelt.
Förderabwicklung nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz
Die Förderungen der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen wurden im Jahr 2021 mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket (EAG-Paket) weiterentwickelt. Am 28. Juli 2021 sind die neuen Regelungen des EAG für die Investitionsförderungen in Kraft getreten.
Die Aufgaben der OeMAG als EAG-Förderabwicklungsstelle sind im Geschäftsbereich der Abwicklung der Investitionsförderungen unter anderem die Durchführung der Fördercalls, die Prüfung und Reihung der Förderanträge, allenfalls die Aufbereitung der Unterlagen für den Energiebeirat, das Projektmonitoring sowie die Auszahlung der Investitionszuschüsse.
Am 1. Jänner 2022 sind die von der Europäischen Kommission zu notifizierenden Regelungen des EAG für die Betriebsförderungen in Kraft getreten. Innerhalb dieser Förderschiene werden gleitende Marktprämien für einen Betriebszeitraum von 20 Jahren ausbezahlt. Die Marktprämie ist ein Zuschuss auf den vermarkteten und in das öffentliche Netz eingespeisten Strom, der die höheren Produktionskosten für erneuerbaren Strom ausgleichen soll.
Die Aufgaben der OeMAG als EAG-Förderabwicklungsstelle im Geschäftsbereich der Abwicklung von Marktprämien sind unter anderem die Durchführung der Ausschreibungen, die Entgegennahme der Anträge, die Prüfung und Reihung der Gebote und Förderanträge, das Projektmonitoring sowie die laufende Auszahlung der Marktprämien.
Rolle der OeMAG in der Energiewende
Die OeMAG bildet die Schnittstelle zwischen verschiedenen Akteuren im Energiesektor, darunter Energieerzeuger, Netzbetreiber, Stromhändler und Endverbraucher. Den rechtlichen Rahmen für die Tätigkeit der OeMAG bilden im Wesentlichen das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz und das Ökostromgesetz in den jeweils geltenden Fassungen, die auf diesen Gesetzen beruhenden Verordnungen, der Konzessionsbescheid des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit sowie der Abwicklungsvertrag über die Aufgabenwahrnehmung der EAG-Förderabwicklungsstelle.
Finanzierung
Die OeMAG verkauft den abgenommenen Ökostrom sowie die dazugehörigen Herkunftsnachweise an die Stromhändler oder vermarktet diesen an der Strombörse. Die für die Förderabwicklung gemäß Ökostromgesetz und Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz darüber hinaus gehenden erforderlichen Fördermittel werden im Wesentlichen über die Erneuerbaren-Förderpauschale und den Erneuerbaren-Förderbeitrag aufgebracht. Diese beiden Finanzierungskomponenten werden von den Netzbetreibern von allen an das öffentliche Stromnetz angeschlossenen Endverbrauchern eingehoben und an die OeMAG abgeführt.
Ausblick
Der Erfolg der vergangenen Jahre beruht auf der konstruktiven Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, Interessensvertretungen und allen weiteren Stakeholdern. An der Schnittstelle zwischen öffentlich-rechtlichen Institutionen und Privatwirtschaft wird die OeMAG auch in Zukunft eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der österreichischen Energie- und Klimastrategie sowie bei der Erreichung der nationalen und internationalen Klimaschutzziele spielen. Die OeMAG hat bewiesen, dass sie ihren Verpflichtungen in einem sich dynamisch entwickelnden Umfeld nachkommen und schnell auf Veränderungen reagieren kann. Durch ihre Tätigkeit als zentrale Abwicklungsstelle für Förderungen erneuerbarer Energien trägt die OeMAG maßgeblich dazu bei, den Ausbau erneuerbarer Energien in Österreich voranzutreiben und eine nachhaltige Energiezukunft zu gestalten.