Grundlagen zum Thema Ökostrom
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Hintergrund
Unter Ökostrom versteht man die elektrische Energie, die aus erneuerbaren Energieträgern gewonnen wird. Ökostrom leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung von Klima- und Umweltschutzzielen. Damit die Ökostromproduktion gesteigert wird, wurde ein gesetzliches bundesweites Förderregime geschaffen. Ziel der Ökostromförderung ist es, die Erzeugung von Ökostrom durch Anlagen in Österreich gemäß den Grundsätzen des europäischen Unionsrechts zu fördern. Gemäß § 4 Abs. 2 ÖSG 2012 ist bis zum Jahr 2015 die Neuerrichtung und Erweiterung von Anlagen in einem solchen Ausmaß zu unterstützen, dass durch Anlagen mit Kontrahierungspflicht durch die Ökostromabwicklungsstelle und durch Anlagen mit Anspruch auf Investitionszuschuss ein Gesamtstromanteil von 15 %, gemessen an der Abgabemenge an Endverbraucher aus öffentlichen Netzen, erzeugt wird.
In Österreich wurde durch die Ökostromnovelle 2006 die Ökostromabwicklungsstelle eingerichtet. Diese ist verpflichtet, den Ökostrom aus bestimmten Ökostromanlagen über einen gesetzlich definierten Zeitraum abzunehmen. Dieser wird zu einem festgelegten Preis vergütet.