Neuigkeiten

Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Förderung von Ökostromanlagen.
  • 11.06.2024 - Ergebnis der Kontingentberechnung zum 1. Fördercall (Start: 15.04.2024) EAG Investitionszuschüsse Photovoltaik 2024  

    Das Ergebnis zum 1. Fördercall EAG Investitionszuschüsse Photovoltaik 2024 finden Sie >>hier<<.

  • 23.05.2024 - Aktuelles zum ersten Fördercall 2024 Investitionszuschüsse Photovoltaik 

    Die Bundesregierung hat für heuer Fördermittel in Höhe von 150 Millionen zur Verfügung gestellt. 135 Millionen davon für Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen. Auf Basis einer vorläufigen Hochrechnung werden die zur Verfügung stehenden Fördermittel sämtliche eingebrachte Förderanträge des 1. PV-Fördercalls 2024 in allen Kategorien abdecken.

    Die vollständige Antragskontrolle wird noch einige Tage in Anspruch nehmen. Die ersten Förderverträge wurden bereits im
    EAG-Portal zur Verfügung gestellt.

    Sobald Ihr Antrag auf dem Status "Vertrag versendet" steht, können Sie Ihren Fördervertrag im EAG-Portal finden und auch bereits bei Vorliegen der Endabrechnung diese hochladen.
    Information zur Einreichung Ihrer Endabrechnung finden Sie hier.

  • 30.04.2024 - Erster PV-Fördercall 2024 geschlossen – 10.162 Anträge eingelangt 

    Am 29.04.2024 wurde um Mitternacht der erste Fördercall für Investitionszuschüsse für Photovoltaik und Speicher wie geplant geschlossen. Insgesamt sind mehr als 10.000 Anträge bei der EAG-Abwicklungsstelle eingegangen. Von den 150 Millionen EUR an Fördermitteln, die heuer von der Bundesregierung zu Verfügung gestellt wurden, stehen 135 Millionen nur für Photovoltaikanlagen (bis zu 1000 kWp) bereit.

    Die Abwicklung läuft über die EAG-Abwicklungsstelle und das neue EAG-Portal. Alle Informationen und Zugänge zum EAG-Portal finden Sie hier.

    Wir bedanken uns für Ihr Interesse und Ihre Teilnahme!
     

  • 14.03.2024 - EAG-FÖRDERUNGEN 2024 – VERORDNUNGEN KUNDGEMACHT 

    Die EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2024 und die EAG-Marktprämienverordnung-Novelle 2024 wurden kundgemacht und treten am 15. März 2024 in Kraft.

    EAG-Investitionszuschüsse
    Mit der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2024 werden die Fördercalls, die Fördermittel und die Fördersätze für das Jahr 2024 festgelegt.

    Der erste Fördercall für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher startet am 15. April 2024, der erste Fördercall für Wasserkraftanlagen am 21. März 2024.

    EAG-Marktprämien
    Mit der die EAG-Marktprämienverordnung-Novelle 2024 werden für die Ausschreibungen die Höchstpreise, die Gebotstermine sowie das Ausschreibungsvolumen und für die Anträge auf Marktprämien die anzulegenden Werte sowie das Vergabevolumen für die Jahre 2024 und 2025 festgelegt.

    Anträge auf Marktprämien (Wasserkraft, Biomasse und Biogas) können ab 15. März 2024 gestellt werden.

    Die ersten Ausschreibungen starten für Windkraftanlagen am 23. April 2024 und für Photovoltaikanlagen am 30. April 2024, der Gebotstermin ist jeweils der 14. Mai 2024.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Website eag-abwicklungsstelle.at!

    Aktuelle Information des Klimaschutzministeriums
     

  • 14.03.2024 - Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher  

    Für die Jahre 2024 und 2025 gilt laut „Budgetbegleitgesetz 2024“ für den Erwerb von bestimmten Photovoltaikanlagen bis 35 kWp ein Nullsteuersatz.

    Begünstigt sind: Neuerrichtete Photovoltaikanlagen und Erweiterungen von Photovoltaikanlagen (mit oder ohne Stromspeicher) mit einer Gesamtleistung von insgesamt bis zu 35 kWp auf folgenden Gebäuden:

    • Gebäude, die Wohnzwecken dienen;
    • Gebäude, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden; und
    • Gebäude, die von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, genutzt werden.

    Für weitere Detailfragen beachten Sie bitte die Informationen unter folgenden Links:

    Umsatzsteuerbefreiung oder Förderung? (BMK)

    FAQs - Steuersatz für Photovoltaikmodule (BMF)

    Weitere Anfragen zum Steuersatz für Photovoltaikmodule (BMF)
    (Mit Fragen von PV Austria, Landwirtschaftskammer und Wirtschaftskammer Österreich)

    Die wichtigsten Informationen zu 0 % Umsatzsteuer für PV-Anlagen bis 35 kWp
    (Eine Info-Broschüre der PV Austria und der Bundesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker)


    Sollten Sie bereits eine Förderzusage für einen EAG-Investitionszuschuss (Fördervertrag) erhalten haben, errichten Sie Ihre Anlage und nehmen Sie diese wie geplant in Betrieb.
    Bitte beachten Sie, dass die eingereichten Rechnungen von der EAG-Förderabwicklungsstelle OeMAG nur akzeptiert werden, wenn sie inklusive Umsatzsteuer ausgestellt wurden. Die Inanspruchnahme von sowohl der Umsatzsteuerbefreiung als auch der EAG-Investitionsförderung ist nicht möglich.

    Für Anlagen, bei denen die Umsatzsteuerbefreiung nicht zur Anwendung kommt (bspw. Anlagen über 35 kWp oder Anlagen auf Betriebsgebäuden), kann weiterhin über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) bei den nächsten Fördercalls ein Förderantrag gestellt werden.
     

  • 11.03.2024 - Nachbericht: Energiesparmesse Wels 2024 – die OeMAG war zum ersten Mal dabei!  

    „Schon heute können Sie Projekte hinterlegen, die morgen die Welt ein Stückchen verändern werden!" – Verena Zehrer, Prokuristin und Teamleiterin, präsentierte am 07.03.2024 das neue EAG-Förderportal der OeMAG – Abwicklungsstelle für Ökostrom AG. In knapp 20 Minuten erläuterte Verena Zehrer die zahlreichen Vorteile des neuen Portals.

    Download: Vollständiger Nachbericht mit Fotos
     

  • 27.02.2024 - Energiesparmesse Wels 2024 – wir sind dabei  

    Seien Sie dabei, wenn wir auf der Energiesparmesse in Wels 2024 teilnehmen! Am 7. März 2024 präsentiert Prokuristin Verena Zehrer unser brandneues EAG-Portal auf der Hauptbühne (14:40 - 15:00 Uhr).

    Erfahren Sie mehr über unsere Innovationen und nehmen Sie an weiteren Vorträgen am Messestand teil (07.03. - 09.03.2024). Halle 20, Stand H20.C340

    Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
    Alle Details finden Sie hier.
     

  • 26.01.2024 - Nachbericht zum Energy Talk 2024: Keynote von OeMAG-Vorstandsmitglied Horst Brandlmaier 

    Die großen Strompreisschwankungen sind eine Herausforderung für Produzent:innen; hohe Strompreise beschäftigen Industrie, Gewerbe, Handel, Konsument:innen und Politik und was hat es eigentlich mit dem sogenannten „Marginal Pricing“ auf sich?

    Diese und viele weitere Themen wurden im Rahmen der Energie Talks 2024 diskutiert. Dr. Horst Brandlmaier, MBA – Vorstandsmitglied der OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG – erläuterte in seiner rund dreißigminütigen Keynote diverse Faktoren, welche den österreichischen bzw. europäischen Strommarkt beeinflussen.

    Die Förderung von Photovoltaikanlagen ist ein wichtiger Baustein für die Energiewende in Österreich. Unter anderem durch die Abwicklung von Förderanträgen trägt die OeMAG aktiv dazu bei, Österreich zu einem Vorreiter in der Nutzung erneuerbarer Energien zu machen.

    Insgesamt wurden rund 600 Millionen Euro in den Jahren 2022 und 2023 für Investitionsförderungen von Photovoltaikanlagen bereitgestellt, welche u. a. von der OeMAG abgewickelt wurden.

    Im Jahr 2022 wurden insgesamt mehr als 66.000 Förderverträge für Photovoltaikanlagen und mehr als 28.000 Förderverträge für Stromspeicher abgeschlossen. Im Jahr 2023 stiegen die Zahlen weiter an: so wurden rund 88.000 Förderverträge für Photovoltaikanlagen und mehr als 31.000 Förderverträge für Stromspeicher vergeben. Noch dazu wurden rund 75.000 Anträge von Privatpersonen an den Klima- und Energiefonds weitergeleitet.

    Die Gesamtleistung aller kontrahierten Photovoltaikanlagen – seitens der OeMAG – aus dem Jahr 2022 beträgt rund 1.400 Megawatt (MW). Die Gesamtleistung aller 2023 kontrahierten Photovoltaikanlagen – in der Kooperation von OeMAG und KLIEN – beträgt rund 2.815 MW.

    Download: Vollständiger Nachbericht mit Fotos
     

  • 01.01.2024 - Mit 1. Jänner 2024 ist eine gesetzliche Änderung der Berechnung der Höhe des zu vergütenden Marktpreises in Kraft getreten. 

    Im Ökostromgesetz 2012 (BGBl. I Nr. 198/2023) wurde die Ermittlung des zu vergütenden Marktpreises angepasst. Bitte beachten Sie, dass diese Änderungen sich auf die Berechnung Ihres Einspeiseentgelts auswirken können.

    Der zu vergütende Marktpreis wird künftig monatlich und im Nachhinein festgesetzt. Der neue Preis richtet sich grundsätzlich nach dem bisher bekannten, von der E-Control veröffentlichten Marktpreis. Als Preisobergrenze der Einspeisevergütung wird ab 1.1.2024 zusätzlich der durchschnittliche an der Strombörse im Zuge der Day-Ahead Auktion erzielte Vermarktungspreis je Monat herangezogen (mengengewichteter Durchschnitt). Die Preisuntergrenze wird mit 60 Prozent des bisherigen Marktpreises gesetzlich festgelegt (§ 13 Abs 3 iVm § 41 Abs 1 und Abs 2a ÖSG). Diese Preisuntergrenze wird daher auch dann nicht unterschritten, wenn der durchschnittlich erzielte Vermarktungspreis an der Strombörse niedriger ist. So hat der Gesetzgeber sichergestellt, dass Preisschwankungen am Strommarkt nur in einem gesetzlich definierten Rahmen weitergegeben werden. (Der an der Strombörse erzielte Spot-Preis liegt in der Regel über der gesetzlich definierten Preisuntergrenze von 60 Prozent des bisherigen Marktpreises.)
     

  • 29.11.2023 - Ergebnis der Kontingentberechnung zum 4. Fördercall (Start: 09.10.2023) EAG Investitionszuschüsse Photovoltaik 2023 

    Ergebnis Kategorie A (bis 10 kWp):

    Nicht bedeckte Anträge von Privatpersonen für Anlagen in Kategorie A und B wurden mit der Zustimmung des Förderwerbers an das KLIEN Förderprogramm weitergeleitet.
    Ausgenommen hiervon sind PV-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen oder Grünflächen sowie PV-Anlagen die gem. § 6 EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom, BGBl. II Nr. 64/2023, einem Ab- oder Zuschlag unterliegen (z.B. gebäudeintegrierte Anlagen).

    Anträge im KontingentAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher3.89429.97346.398
    PV ohne Stromspeicher5.34939.8400
    Summe9.24369.81346.398

      

    Vervollständigte AnträgeAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher5.16938.97272.694
    PV ohne Stromspeicher6.67449.6730
    Summe11.84388.64672.694

     

    Ergebnis Kategorie B (> 10 - 20 kWp):

    Nicht bedeckte Anträge von Privatpersonen für Anlagen in Kategorie A und B wurden mit der Zustimmung des Förderwerbers an das KLIEN Förderprogramm weitergeleitet.
    Ausgenommen hiervon sind PV-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen oder Grünflächen sowie PV-Anlagen die gem. § 6 EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom, BGBl. II Nr. 64/2023, einem Ab- oder Zuschlag unterliegen (z.B. gebäudeintegrierte Anlagen).

    Anträge im KontingentAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher1.98829.72731.857
    PV ohne Stromspeicher2.28335.0580
    Summe4.27164.78531.857

     

    Vervollständigte AnträgeAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher3.72056.34360.954
    PV ohne Stromspeicher4.98277.6810
    Summe8.702134.02360.954

     

    Ergebnis Kategorie C (> 20 - 100 kWp):

    Beim 4. Fördercall konnten in der Kategorie C Förderanträge mit einem Förderbedarf bis zu 130 Euro pro kWpeak berücksichtigt werden. Alle Förderwerber:innen mit einem Förderbedarf von weniger als 130 Euro pro kWpeak erhalten eine Förderzusage. Bei Förderwerber:innen, die exakt 130 Euro pro kWpeak als Förderbedarf angegeben haben, ist zusätzlich der Einreichzeitpunkt ausschlaggebend (gemäß §56 Abs. 6 EAG) – nicht alle Anträge können hier berücksichtigt werden.

    Anträge im KontingentAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher24811.31210.771
    PV ohne Stromspeicher1.09360.0070
    Summe1.34171.31910.771

     

    Vervollständigte AnträgeAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher75230.82326.101
    PV ohne Stromspeicher3.017147.5080
    Summe3.769178.33026.101

     

    Ergebnis Kategorie D (> 100 - 1000 kWp):

    Beim 4. Fördercall konnten in der Kategorie D Förderanträge mit einem Förderbedarf bis zu 70 Euro pro kWpeak berücksichtigt werden. Alle Förderwerber:innen mit einem Förderbedarf von weniger als 70 Euro pro kWpeak erhalten eine Förderzusage. Bei Förderwerber:innen, die exakt 70 Euro pro kWpeak als Förderbedarf angegeben haben, ist zusätzlich der Einreichzeitpunkt ausschlaggebend (gemäß §56 Abs. 6 EAG) – nicht alle Anträge können hier berücksichtigt werden.

    Anträge im KontingentAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher1737.90125.638
    PV ohne Stromspeicher296115.1190
    Summe313153.02025.638

     

    Vervollständigte AnträgeAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher9599.66778.824
    PV ohne Stromspeicher1.8911.035.1980
    Summe1.9861.134.86578.824

     

  • 24.10.2023 - Die Klimaschutzministerin kündigt eine Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen an 

    Pressekonferenz vom 17. Oktober 2023 - Zur Vereinfachung des Fördersystems soll ab dem kommenden Jahr 2024 der Erwerb von Photovoltaik-Anlagen mit einer Modulspitzenleistung bis 35 kWp von der Umsatzsteuer befreit werden. Für Private soll daher zukünftig keine Förderantragstellung mehr erforderlich sein.

    Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten jedoch aktuell unverändert weiter. Sollten Sie bereits eine Förderzusage erhalten haben, errichten Sie Ihre Anlage und nehmen Sie diese wie geplant in Betrieb.

    Für weiterführende Fragen wenden Sie sich bitte an das Klimaschutzministerium. Dort beantwortet das Servicebüro Fragen zur bisherigen Förderung (EAG Investitionszuschüsse): servicebuero@bmk.gv.at, Tel-Nr. +43 (0) 800 21 53 59.

    Die Regelungen zur geplanten Umsatzsteuerbefreiung auf PV-Anlagen werden derzeit ausgearbeitet. Diese werden auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen veröffentlicht, sobald die entsprechenden gesetzlichen Regelungen beschlossen wurden. Für weitere steuerrechtliche Fragen können Sie sich an das Bundesministerium für Finanzen wenden.

    Aktuelle Fragen wie:
    •    Welche Erleichterungen im Bereich der Umsatzsteuer enthält das Budgetbegleitgesetz 2024 für Photovoltaikanlagen?
    •    Für welchen Zeitraum gilt diese Regelung?
    •    Ist der Nullsteuersatz für Photovoltaikmodule zeitlich befristet? oder auch
    •    Gilt die Regelung auch für bestehende Anlagen?
    obliegen dem Bundesministerium für Finanzen und sind hier online abrufbar.

     

  • 21.09.2023 - Ergebnis der Kontingentberechnung zum 3. Fördercall (Start: 23.08.2023) EAG Investitionszuschüsse Photovoltaik 2023 

    Ergebnis Kategorie A (bis 10 kWp):

     

    Anträge im KontingentAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher4.98439.269122.356
    PV ohne Stromspeicher9.32569.2000
    Summe14.309108.469122.356

      

    Vervollständigte AnträgeAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher5.44842.391188.878
    PV ohne Stromspeicher9.79972.5770
    Summe15.247114.967188.878

     

    Ergebnis Kategorie B (> 10 - 20 kWp):

    Nicht bedeckte Anträge von Privatpersonen für Anlagen der Kategorie B wurden mit der Zustimmung des Förderwerbers an das KLIEN Förderprogramm weitergeleitet.
    Ausgenommen hiervon sind PV-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen oder Grünflächen sowie PV-Anlagen die gem. § 6 EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom, BGBl. II Nr. 64/2023, einem Ab- oder Zuschlag unterliegen (z.B. gebäudeintegrierte Anlagen).

    Anträge im KontingentAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher2.31434.39853.341
    PV ohne Stromspeicher3.12147.9590
    Summe5.43582.35753.341

     

    Vervollständigte AnträgeAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher4.02160.208113.673
    PV ohne Stromspeicher6.43199.2310
    Summe10.452159.439113.673

     

     

  • 24.07.2023 - Ergebnis der Kontingentberechnung zum 2. Fördercall (Start: 14.06.2023) EAG Investitionszuschüsse Photovoltaik 2023 

    Ergebnis Kategorie A (bis 10 kWp):

    Nicht bedeckte Anträge von Privatpersonen für Anlagen in Kategorie A und B wurden mit der Zustimmung des Förderwerbers an das KLIEN Förderprogramm weitergeleitet.
    Ausgenommen hiervon sind PV-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen oder Grünflächen sowie PV-Anlagen die gem. § 6 EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom, BGBl. II Nr. 64/2023, einem Ab- oder Zuschlag unterliegen (z.B. gebäudeintegrierte Anlagen).

    Anträge im KontingentAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher3.49428.76739.792
    PV ohne Stromspeicher6.89253.1350
    Summe10.38681.90239.792

     

    Vervollständigte AnträgeAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher6.25650.44475.724
    PV ohne Stromspeicher13.967105.7100
    Summe20.223156.15575.724

     

    Ergebnis Kategorie B (> 10 - 20 kWp):

    Nicht bedeckte Anträge von Privatpersonen für Anlagen in Kategorie A und B wurden mit der Zustimmung des Förderwerbers an das KLIEN Förderprogramm weitergeleitet.
    Ausgenommen hiervon sind PV-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen oder Grünflächen sowie PV-Anlagen die gem. § 6 EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom, BGBl. II Nr. 64/2023, einem Ab- oder Zuschlag unterliegen (z.B. gebäudeintegrierte Anlagen).

    Anträge im KontingentAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher1.57323.54729.788
    PV ohne Stromspeicher2.48338.1540
    Summe4.05661.70129.788

     

    Vervollständigte AnträgeAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher4.62968.57976.697
    PV ohne Stromspeicher8.396126.3410
    Summe13.025194.92076.697

     

    Ergebnis Kategorie C (> 20 - 100 kWp):

    Beim 2. Fördercall konnten in der Kategorie C Förderanträge mit einem Förderbedarf bis zu 140 Euro pro kWpeak berücksichtigt werden. Alle Förderwerber:innen mit einem Förderbedarf von weniger als 140 Euro pro kWpeak erhalten eine Förderzusage. Bei Förderwerber:innen, die exakt 140 Euro pro kWpeak als Förderbedarf angegeben haben, ist zusätzlich der Einreichzeitpunkt ausschlaggebend (gemäß §56 Abs. 6 EAG) – nicht alle Anträge können hier berücksichtigt werden.

    Anträge im KontingentAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher1757.0605.598
    PV ohne Stromspeicher1.08155.7830
    Summe1.25662.8435.598

     

    Vervollständigte AnträgeAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher55320.24126.400
    PV ohne Stromspeicher2.847128.8230
    Summe3.400149.06526.400

     

    Ergebnis Kategorie D (> 100 - 1000 kWp):

    Beim 2. Fördercall konnten in der Kategorie D Förderanträge mit einem Förderbedarf bis zu 84 Euro pro kWpeak berücksichtigt werden. Alle Förderwerber:innen mit einem Förderbedarf von weniger als 84 Euro pro kWpeak erhalten eine Förderzusage. Bei Förderwerber:innen, die exakt 84 Euro pro kWpeak als Förderbedarf angegeben haben, ist zusätzlich der Einreichzeitpunkt ausschlaggebend (gemäß §56 Abs. 6 EAG) – nicht alle Anträge können hier berücksichtigt werden.

    Anträge im KontingentAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher164.3515.761
    PV ohne Stromspeicher363128.1600
    Summe379132.5125.761

     

    Vervollständigte AnträgeAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher6938.68560.885
    PV ohne Stromspeicher1.7181.029.5030
    Summe1.7871.068.18760.885

     

  • 02.06.2023 - Ergebnis der Kontingentberechnung zum 1. Fördercall (Start: 23.03.2023) EAG Investitionszuschüsse Photovoltaik 2023 

    Bei der OeMAG konnten im Rahmen der EAG-Förderung 31.048 Anträge berücksichtigt werden. Zusätzlich wurden 54.129 Anträge von Privatpersonen zur weiteren Bearbeitung an die Förderschiene des Klima- und Energiefonds weitergeleitet (ausgenommen sind Anträge, für die ein Zu- oder Abschlag vorgesehen ist, wie zB innovative Anlagen oder Grünland). Insgesamt können somit 85.177 Anlagen der Kategorien A und B gefördert werden.
     

    Ergebnis Kategorie A (bis 10 kWp):

    Nicht bedeckte Anträge von Privatpersonen für Anlagen in Kategorie A und B wurden mit der Zustimmung des Förderwerbers an das KLIEN Förderprogramm weitergeleitet.

    Ausgenommen hiervon sind PV-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen oder Grünflächen sowie PV-Anlagen die gem. § 6 EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom, BGBl. II Nr. 64/2023, einem Ab- oder Zuschlag unterliegen (z.B. gebäudeintegrierte Anlagen).

    Anträge im KontingentAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher9.11375.968106.665
    PV ohne Stromspeicher15.887123.9770
    Summe25.000199.945106.665

      

    Vervollständigte AnträgeAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher20.616168.210262.347
    PV ohne Stromspeicher41.116313.7400
    Summe61.732481.951262.347

     

    Ergebnis Kategorie B (> 10 - 20 kWp):

    Nicht bedeckte Anträge von Privatpersonen für Anlagen in Kategorie A und B wurden mit der Zustimmung des Förderwerbers an das KLIEN Förderprogramm weitergeleitet.

    Ausgenommen hiervon sind PV-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen oder Grünflächen sowie PV-Anlagen die gem. § 6 EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom, BGBl. II Nr. 64/2023, einem Ab- oder Zuschlag unterliegen (z.B. gebäudeintegrierte Anlagen).

    Anträge im KontingentAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher2.62338.40739.388
    PV ohne Stromspeicher3.42551.2610
    Summe6.04889.66939.388

     

    Vervollständigte AnträgeAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher11.633169.109188.360
    PV ohne Stromspeicher18.038265.9990
    Summe29.671435.108188.360

     

    Ergebnis Kategorie C (> 20 - 100 kWp):

    Beim 1. Fördercall 2023 konnten Anträge bis zu einem Förderbedarf von maximal 149 EUR pro kWp berücksichtigt werden.

    Anträge im KontingentAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher77130.85636.705
    PV ohne Stromspeicher3.637174.0820
    Summe4.408204.93836.705

     

    Vervollständigte AnträgeAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher1.18544.84947.978
    PV ohne Stromspeicher5.243237.4710
    Summe6.428282.32147.978

     

    Ergebnis Kategorie D (> 100 - 1000 kWp):

    Beim 1. Fördercall 2023 konnten Anträge bis zu einem Förderbedarf von maximal 94 EUR pro kWp berücksichtigt werden.

    Anträge im KontingentAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher204.12494.470
    PV ohne Stromspeicher1.091636.3520
    Summe1.111640.47794.470

     

    Vervollständigte AnträgeAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher100221.698313.984
    PV ohne Stromspeicher2.5951.922.1270
    Summe2.6952.143.826313.984


    Die Leistungsangaben bzw. angeführten Kapazitäten in kWp bei den vervollständigten Anträgen, die keinen Platz im EAG-Kontingent gefunden haben, basieren ausschließlich auf Eingaben durch den Förderwerber. Allfällige fehlerhafte Angaben bei der elektrischen Leistung (kWp) können daher von den tatsächlich geplanten Anlagenleistungen abweichen. Darüber hinaus können auch Förderanträge enthalten sein, die bereits in einem der vorhergehenden Calls einen Förderantrag gestellt haben.

  • 12.04.2023 - 1. Fördercall 2023: mehr als 100.000 Förderanträge  

    Beim ersten Fördercall für Photovoltaik und Speicher (23.3.2023 bis 6.4.2023) wurden innerhalb von zwei Wochen über 100.000 PV-Projekte eingereicht. Bei mehr als 30.000 Photovoltaikanträgen wurde zusätzlich auch ein Speicher beantragt.

    Wir freuen uns über das enorme Interesse. Die Erstkontrolle der gestellten Anträge ist bereits in vollem Gange.
    Diese kann auf Grund der großen Menge einige Wochen in Anspruch nehmen. Wir bitten um Ihre Geduld.

     

  • START am 23.03.2023 - EAG-Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher (15.03.2023) 

    Die Termine für die Fördercalls von Photovoltaik-Anlagen stehen fest. Der erste Fördercall startet am 23. März 2023 um 17 Uhr. Anträge können auf eag-abwicklungsstelle.at eingereicht werden.

    Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine Photovoltaik-Anlage. Darum hat das Klimaschutzministerium das Budget für die Photovoltaikförderung im heurigen Jahr nochmal massiv aufgestockt. Insgesamt werden 2023 rund 600 Millionen Euro an Förderungen ausgeschüttet. In der ersten Runde stehen über 250 Millionen Euro zur Verfügung.

    Wesentliche Eckpunkte und Neuerungen im Jahr 2023

    • 23. März 2023 - 17:00 Uhr Start der ersten Fördercalls für PV-Anlagen und Speicher.
       
    • Übersicht der Fördercalls:
      • März - Erster Call von 23.3.-6.4.2023
      • Juni - Zweiter Call von 14.6.-28.6.2023
      • August - Dritter Call von 23.8.-6.9.2023 (nur Kategorie A und B)
      • Oktober – Vierter Call von 9.10.-23.10.2023
    • Neues Rekord-Jahresbudget für PV und Stromspeicher
      • EUR 328 Mio Förderung über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)
      • EUR 268 Mio Zusatzbudget für nicht bedeckte EAG-Anträge über den Klima- und Energiefonds
        • Infos zum Zusatzbudget: Privatpersonen, die eine klassische Aufdachanlage bis zu einer Leistung von 20 Kilowattpeak beantragen und bei der Förderung über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) nicht zum Zug kommen, werden automatisch an die Förderschiene des Klima- und Energiefonds weitergeleitet. Dafür muss bei der regulären Antragstellung über eag-abwicklungsstelle.at nur die Zustimmung erteilt werden, dass man sich für eine Weiterleitung der Daten an die Abwicklungsstelle des Klima- und Energiefonds einverstanden erklärt. Dann werden die Anträge, die nicht über das EAG bedient werden können, automatisch weitergeleitet. Es ist also kein weiterer Antrag zu stellen.
    • Fixer Fördersatz für PV-Anlagen der Kategorien A und B (bis 20 kWp)
      • Die Reihung erfolgt nach dem Einreichzeitpunkt.
    • Erleichterungen für Privatpersonen (= Verbraucher:innen nach dem KSchG)
      • Zeitpunkt der Antragstellung
        • Die Einreichung des Förderantrags ist ab jetzt auch nach Beginn der Arbeiten möglich. Der Erstantrag ist einzureichen, bevor die PV-Anlage in Betrieb genommen wird.
        • Wenn vor Inbetriebnahme bereits ein gültiger Erstantrag gestellt wurde, ist eine erneute Einreichung des Förderantrags auch später (also nachdem die Anlage in Betrieb genommen wurde) möglich. Das dient vor allem als Erleichterung für Personen, die in der Vergangenheit einen gültigen Erstantrag gestellt haben, aber noch keine Förderung erhalten haben. Diese Personen können somit – nach gültigem Erstantrag – nicht nur mit dem Bau der Arbeiten beginnen, sondern auch die Anlage in Betrieb nehmen.
        • Diese Regelungen gelten nicht, wenn bereits vor dem 21. April 2022 mit den Arbeiten begonnen wurde.   
      • Kopierfunktion der Antragsdaten
        • Wenn in der Vergangenheit bereits ein Antrag gestellt wurde, können die Daten durch die Kopierfunktion einfach in den neuen Antrag übernommen werden.
           
  • 12.12.2022 - Ergebnis der Kontingentberechnung zum 4. Fördercall EAG Investitionszuschüsse Photovoltaik 

    Ergebnis Kategorie A (bis 10 kWp):

    Beim 4. Fördercall konnten Anträge bis zu einem Einreichzeitpunkt am 18.10.2022 um 17:01:21 Uhr berücksichtigt werden.
    Frei werdende Fördermittel werden in den nächsten Calls wieder berücksichtigt.

    Anträge im KontingentAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher1.23710.87715.492
    PV ohne Stromspeicher1.82514.8760
    Summe3.06225.75315.492

      

    Vervollständigte AnträgeAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher10.02283.764725.718
    PV ohne Stromspeicher20.683157.2620
    Summe30.705241.027725.718

     

    Ergebnis Kategorie B (> 10 - 20 kWp):

    Beim 4. Fördercall konnten Anträge bis zu einem Förderbedarf von maximal 210 EUR pro kWp UND einem Einreichzeitpunkt bis 18.10.2022 um 17:06:18 Uhr berücksichtigt werden.
     

    Anträge im KontingentAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher1.08616.22225.775
    PV ohne Stromspeicher1.51322.3400
    Summe2.59938.56325.775

     

    Vervollständigte AnträgeAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher3.87256.405175.799
    PV ohne Stromspeicher6.20890.2160
    Summe10.080146.621175.799

     

    Ergebnis Kategorie C (> 20 - 100 kWp):

    Beim 4. Fördercall konnten Anträge bis zu einem Förderbedarf von maximal 145 EUR pro kWp UND einem Einreichzeitpunkt bis 18.10.2022 um 17:07:01 Uhr berücksichtigt werden.
     

    Anträge im KontingentAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher29611.30660.165
    PV ohne Stromspeicher1.26059.9820
    Summe1.55671.28760.165

     

    Vervollständigte AnträgeAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher86431.108106.331
    PV ohne Stromspeicher3.359148.8580
    Summe4.223179.966106.331

     

    Ergebnis Kategorie D (> 100 - 1000 kWp):

    Beim 4. Fördercall konnten Anträge bis zu einem Förderbedarf von maximal 97 EUR pro kWp UND einem Einreichzeitpunkt bis 18.10.2022 um 17:01:34 Uhr berücksichtigt werden.
     

    Anträge im KontingentAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher154.7036.671
    PV ohne Stromspeicher352160.7560
    Summe367165.4586.671

     

    Vervollständigte AnträgeAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher89283.989199.721
    PV ohne Stromspeicher1.7831.565.1290
    Summe1.8721.849.118199.721

     

    Die Leistungsangaben bzw. angeführten Kapazitäten in kWp bei den vervollständigten Anträgen, die keinen Platz im Kontingent gefunden haben, basieren ausschließlich auf Eingaben durch den Förderwerber. Förderanträge, die keine Förderzusage erhalten haben, werden nicht bearbeitet und auf inhaltliche Richtigkeit geprüft. Allfällige fehlerhafte Angaben bei der elektrischen Leistung (kWp) können daher von den tatsächlich geplanten Anlagenleistungen abweichen. Darüber hinaus können auch Förderanträge enthalten sein, die bereits in einem der vorhergehenden Calls einen Förderantrag gestellt haben.

     

  • 12.10.2022 - Ergebnis der Kontingentberechnung zum 3. Fördercall EAG Investitionszuschüsse Photovoltaik  

    Ergebnis Kategorie A (bis 10 kWp):

    Beim 3. Fördercall konnten Anträge bis zu einem Einreichzeitpunkt am 23.08.2022 um 17:04:57 Uhr berücksichtigt werden.
    Frei werdende Fördermittel werden in den nächsten Calls wieder berücksichtigt.

    Anträge im KontingentAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher4.79839.53060.251
    PV ohne Stromspeicher7.25456.0910
    Summe12.05295.62160.251

      

    Vervollständigte AnträgeAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher9.02773.062506.196
    PV ohne Stromspeicher17.005128.0840
    Summe26.032201.146506.196

     

    Ergebnis Kategorie B (> 10 - 20 kWp):

    Beim 3. Fördercall konnten Anträge bis zu einem Förderbedarf von maximal 230 EUR pro kWp UND einem Einreichzeitpunkt bis 12.09.2022 um 21:39:58 Uhr berücksichtigt werden.
     

    Anträge im KontingentAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher2.84641.64944.135
    PV ohne Stromspeicher3.85758.0910
    Summe6.70399.74044.135

     

    Vervollständigte AnträgeAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher4.19560.414103.202
    PV ohne Stromspeicher6.22891.5720
    Summe10.423151.985103.202

     

    Ergebnis Kategorie C (> 20 - 100 kWp):

    Beim 3. Fördercall konnten Anträge bis zu einem Förderbedarf von maximal 159 EUR pro kWp UND einem Einreichzeitpunkt bis 03.10.2022 um 09:41:08 Uhr berücksichtigt werden.
     

    Anträge im KontingentAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher30711.73470.162
    PV ohne Stromspeicher1.16253.4460
    Summe1.46965.18070.162

     

    Vervollständigte AnträgeAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher80328.941152.924
    PV ohne Stromspeicher2.879125.6780
    Summe3.682154.619152.924

     

    Ergebnis Kategorie D (> 100 - 1000 kWp):

    Beim 3. Fördercall konnten Anträge bis zu einem Förderbedarf von maximal 114 EUR pro kWp UND einem Einreichzeitpunkt bis 23.08.2022 um 17:05:05 Uhr berücksichtigt werden.
     

    Anträge im KontingentAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher1.347835
    PV ohne Stromspeicher280  127.893  0
    Summe287  129.240  835

     

    Vervollständigte AnträgeAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher76104.588132.021
    PV ohne Stromspeicher1.5611.687.5160
    Summe1.6371.792.104132.021

     

  • 25.08.2022 - Ergebnis der Kontingentberechnung zum 2. Fördercall EAG Investitionszuschüsse Photovoltaik 

    Ergebnis Kategorie A (bis 10 kWp):

    Beim 2. Fördercall konnten Anträge bis zu einem Einreichzeitpunkt am 21.06.2022 um 17:10:56 Uhr berücksichtigt werden.
    Frei werdende Fördermittel werden in den nächsten Calls wieder berücksichtigt.

    Anträge im KontingentAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher8.09364.750101.583
    PV ohne Stromspeicher9.67975.6750
    Summe17.772140.425101.583

      

    Vervollständigte AnträgeAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher11.30089.534513.770
    PV ohne Stromspeicher16.267125.1690
    Summe27.567214.702513.770

     

    Ergebnis Kategorie B (> 10 - 20 kWp):

    Beim 2. Fördercall konnten Anträge bis zu einem Förderbedarf von maximal 230 EUR pro kWp UND einem Einreichzeitpunkt bis 21.06.2022 um 17:18:03 Uhr berücksichtigt werden. Frei werdende Fördermittel werden in den nächsten Calls wieder berücksichtigt.

    Anträge im KontingentAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher1.00014.62515.539
    PV ohne Stromspeicher1.32619.8290
    Summe2.32634.45315.539

      

    Vervollständigte AnträgeAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher3.51249.888399.102
    PV ohne Stromspeicher4.86370.8940
    Summe8.375120.782399.102

     

  • 25.08.2022 - Ergebnis der Kontingentberechnung zum 1. Fördercall EAG Investitionszuschüsse Photovoltaik  

    Ergebnis Kategorie A (bis 10 kWp):

    Beim 1. Fördercall konnten Anträge bis zu einem Einreichzeitpunkt am 21.04.2022 um 17:08:59 Uhr berücksichtigt werden.
     

    Anträge im KontingentAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher5.91445.53877.399
    PV ohne Stromspeicher5.10038.9820
    Summe11.01484.52177.399

     

    Vervollständigte AnträgeAnzahl AnträgekWp   kWh
    PV mit Stromspeicher11.71789.463334.253
    PV ohne Stromspeicher14.523109.6000
    Summe   26.240199.063334.253

     

    Ergebnis Kategorie B (> 10 - 20 kWp):

    Beim 1. Fördercall konnten Anträge bis zu einem Förderbedarf von maximal 245 EUR pro kWp UND einem Einreichzeitpunkt bis 26.04.2022 um 12:16:40 Uhr berücksichtigt werden.
     

    Anträge im KontingentAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher2.02929.76833.318
    PV ohne Stromspeicher1.93529.4620
    Summe3.96459.22933.318

     

    Vervollständigte AnträgeAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher4.34261.057286.770
    PV ohne Stromspeicher5.20474.8270
    Summe9.546135.884286.770

     

    Ergebnis Kategorie C (> 20 - 100 kWp):

    Beim 1. Fördercall konnten Anträge bis zu einem Förderbedarf von maximal 180 EUR pro kWp UND einem Einreichzeitpunkt bis 21.04.2022 um 17:02:14 Uhr berücksichtigt werden.
     

    Anträge im KontingentAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher58022.24118.104
    PV ohne Stromspeicher1.76585.5680
    Summe2.345107.80918.104

     

    Vervollständigte AnträgeAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher88433.05427.369
    PV ohne Stromspeicher2.840130.5620
    Summe3.724163.61627.369

     

    Ergebnis Kategorie D (> 100 - 1000 kWp):

    Beim 1. Fördercall konnten Anträge bis zu einem Förderbedarf von maximal 138 EUR pro kWp UND einem Einreichzeitpunkt bis 21.04.2022 um 17:15:57 Uhr berücksichtigt werden.
     

    Anträge im KontingentAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher22   5.0834.129
    PV ohne Stromspeicher515   274.465   0
    Summe537   279.549   4.129

     

    Vervollständigte AnträgeAnzahl AnträgekWpkWh
    PV mit Stromspeicher7567.258622.976
    PV ohne Stromspeicher1.4601.037.5060
    Summe1.5351.104.764622.976

     

  • 25.04.2022 - Leitfaden und FAQs 
  • 06.04.2022 – Erster Fördercall für Investitionszuschüsse gemäß Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz 

    Beginn der Antragstellung: Anträge auf Gewährung von Investitionszuschüssen (gem. § 56 EAG idgF) für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher können ab dem 21.04.2022, 17:00 Uhr MESZ eingebracht werden.

    Im Zeitfenster vom 21. April bis 02. Juni 2022  findet der erste Fördercall für Investitionszuschüsse – Photovoltaikanlagen und Stromspeicher – nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) statt.

    Die Fördercalls für die Technologien Wasserkraftanlagen, Windkraftanlagen und Anlagen auf Basis von Biomasse finden Sie in der Tabelle unten. 

    Die Einreichung von Förderanträgen ist nur innerhalb des jeweiligen Zeitraums möglich. Nach Beginn der Ticketziehung für Photovoltaik und Stromspeicher am 21.04.2022 ist die Vervollständigung erst ab dem Folgetag möglich. Die Information zur Möglichkeit der Vervollständigung finden Sie in Ihrem Bestätigungsmail nach der Ticketziehung. 

    Je nach Technologie sind folgende Fördermittel sowie fixe bzw. höchstzulässige Fördersätze per Verordnung festgelegt:

    TechnologieFördercallsFördermittelFördersätze
    Photovoltaikanlangen
    und Stromspeicher

    Kategorie A:
    21.04.2022 bis 19.05.2022

    Kategorie B, C und D:
    21.04.2022 bis 02.06.2022

    Kategorie A: 40 Mio. Euro

    Kategorie B: 20 Mio. Euro

    Kategorie C: 20 Mio. Euro

    Kategorie D: 20 Mio. Euro

    Kategorie A: 285 Euro/kWp

    Kategorie B: 250 Euro/kWp (max.)

    Kategorie C: 180 Euro/kWp (max.)

    Kategorie D: 170 Euro/kWp (max.)

    Speicher: 200 Euro/kWh
    (max. 50 kWh Nettokapazität förderfähig)

    Wasserkraftanlagen gemäß
    § 56a Abs.1 EAG (Engpassleistung
    bis 2 MW)
    Kategorie A und B:
    28.04.2022 bis 09.06.2022
    Kategorie A: 5 Mio. Euro
    Kategorie B: 10 Mio. Euro

    Engpassleistung bis 100 kW:
    Kategorie A: 1.950 Euro/kW
    Kategorie B: 2.400 Euro/kW
    ____________________________

    Engpassleistung über 100 kW
    bis 2 MW:
    Kategorie A: 1.950 Euro/kW bis
    1.450 Euro/kW
    (linear interpoliert)
    Kategorie B: 2.400 Euro/kW bis
    1.950 Euro/kW
    (linear interpoliert)

    Wasserkraftanlagen gemäß
    § 56a Abs.1 EAG (Engpassleistung
    über 2 MW bis 25 MW)
    Kategorie A und B:
    24.05.2022 bis 08.11.2022
    Kategorie A und B gesamt: 15,4 Mio. EuroKategorie A: 1.400 Euro/kW
    Kategorie B: 1.950 Euro/kW
    Windkraftanlagen24.05.2022 bis 19.07.20222 Mio. Euro

    Engpassleistung 20 kW bis 100 kW:
    850 Euro/kW (maximal)
    ___________________________

    Engpassleistung 100 kW bis 1 MW:
    675 Euro/kW (maximal)

    Anlagen auf Basis von Biomassse24.05.2022 bis 19.07.20224 Mio. Euro2.400 Euro/kWel (maximal)

    Quelle: EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom

    Die weiteren Fördercalls im Jahr 2022 entnehmen Sie bitte der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom. Diese finden Sie unter Gesetze und Regelwerk.

    Das Ticket für Stromspeicher kann nur über den Förderantrag für die Photovoltaikanlage (Neuanlage oder Photovoltaik-Erweiterung) gezogen werden. Die Förderfähigkeit eines Speichers ist an den Antrag für die Photovoltaikanlage gebunden. Eine alleinige Förderung des Speichers ist nicht mehr möglich. Stromspeichererweiterungen sind nicht Gegenstand der Förderung. Gefördert werden maximal 50 kWh Nettokapazität (der Speicher darf größer 50 kWh errichtet werden, jedoch werden davon nur 50 kWh für die Förderung anerkannt).

    Weiterführende Informationen zur Antragstellung finden Sie unter Förderung!

    Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)

    Für den Ausbau von PV-Anlagen und Stromspeichern stehen 2022 insgesamt 240 Mio. Euro zur Verfügung – damit ist das Budget so hoch wie nie zuvor. Die Förderung durch das EAG bietet folgende Vorteile:

    • höhere Fördersätze
    • PV- Anlagen bis 1 MWp werden gefördert
    • innovative PV-Anlagen erhalten einen Bonus
    • Förderungen nach bundes-, landes- und gemeinderechtlichen Bestimmungen können kombiniert werden
    • 4 Einreichtermine

    Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Netzanschluss von erneuerbaren Energieanlagen vereinfacht. Dies umfasst einerseits verfahrenstechnische Erleichterungen durch die Einführung eines Anzeigeverfahrens zur Gewährung eines Netzzutrittes, welches vor allem Anlagen bis 20 kWp zugutekommt. Andererseits sind auch finanzielle Erleichterungen in Form eines pauschalierten Netzzutrittsentgelts enthalten, welches nach der Engpassleistung gestaffelt ist. Weiters wurden mit dem EAG auch Bestimmungen aufgenommen, die eine Offenlegung von verfügbaren Netzkapazitäten vorsehen und demnach einen transparenten Netzzugang sicherstellen.

  • 12.01.2022 - Umstellung auf Vergütung zum Marktpreis (Tarifverzicht)  

    Sie haben die Möglichkeit, gemäß § 13 Abs. 2 ÖSG 2012 rechtsverbindlich auf den Anspruch auf Vergütung zum per Verordnung festgelegten Einspeisetarif nach § 12 ÖSG 2012 zu verzichten und auf eine Vergütung zum Marktpreis umzusteigen. Dies gilt ausschließlich für Anlagen mit einer Engpassleistung kleiner 500 kW (peak). Der Zeitraum des Verzichts beträgt mindestens 12 Monate ab dem Stichtag der Umstellung auf den Marktpreis.
    Für die Beendigung des Tarifverzichts (frühestens nach Ablauf der 12 Monate) hat der Anlagenbetreiber die OeMAG schriftlich oder per E-Mail mindestens 4 Wochen zum folgenden Monatsersten im Vorhinein zu benachrichtigen. Der Tarifverzicht bleibt solange aufrecht bis der Anlagenbetreiber eine Umstellung auf die Vergütung zum geförderten Einspeisetarif mit vier Wochen Vorlaufzeit zum Monatsersten bekannt gibt.

    Das Formular für die Umstellung auf die Vergütung zum Marktpreis (Tarifverzicht) finden Sie unter Downloads.

    Die Umstellung erfolgt immer zum Monatsersten. Das Formular ist bis spätestens 4 Wochen vor dem gewünschten Stichtag zu retournieren. Ein Marktpreisantrag ist in diesem Fall nicht notwendig.

    Im Rahmen der Marktpreisvergütung sind keine monatlichen Vorauszahlungen (Akontozahlungen) vorgesehen. Bei einer Vergütung zum Marktpreis ab Inbetriebnahme kann der Einmalzuschuss erst bei der Rückkehr zur Vergütung zum Fördertarif bearbeitet und ausbezahlt werden. Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen zum Einmalzuschuss trotzdem spätestens 6 Monate nach Inbetriebnahme der Anlage einzureichen sind.

  • 08.03.2022 - Information zur Kontingentberechnung - Investitionsförderung PV & Stromspeicher 

    Wir geben die vorläufigen Ergebnisse zur Antragstellung für die Investitionsförderung gem. § 27a ÖSG 2012 vom 16. Februar 2021 auf Basis der zum 8. März 2022 vorliegenden und vervollständigten Förderanträge bekannt.

    Für das Jahr 2021 beträgt das Kontingent 36 Mio. EUR, von welchen vorrangig 24 Mio. EUR für Photovoltaikanlagen zu verwenden sind. Derzeit finden 1.578 Stk. Photovoltaikanlagen mit einer angegebenen Modulspitzenleistung von 133,27 MWp und 3.665 Stk. Stromspeicher mit einer angegebenen Nettokapazität von 63,39 MWh im Kontingent Platz.

    Anträge für Photovoltaikanlagen, die am 16. Februar 2021 bis 17:06:50 eingereicht wurden, sowie Anträge für Stromspeicher, die am 17. Februar 2021 bis 06:49:07 eingereicht wurden, haben nach aktuellem Stand Platz im Kontingent gefunden.

    Aktuell gibt es bereits über 1.650 vervollständigte Anträge für Photovoltaikanlagen mit einer Modulspitzenleistung von knapp 105 MWp sowie rd. 1.750 vervollständigte Anträge für Stromspeicher mit rd. 33 MWh, die noch keinen Platz im Kontingent finden.

    Wir dürfen darauf hinweisen, dass es sich um vorläufige Zahlen handelt, die sich im Zuge der internen Prüfung und weiteren Förderabwicklung ändern können. Zugleich dürfen wir darauf hinweisen, dass nicht verbrauchtes Kontingent aus Vorjahren (z.B. Anlage wird nicht errichtet) laufend für die Abarbeitung der in der Warteliste befindlichen Förderanträge verwendet wird. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass sich im Laufe des Jahres die Warteliste verkürzt.

    Jene Antragsteller, deren Anträge nach aktuellem Stand Platz im Kontingent gefunden haben, werden nach Kontrolle des Antrags umgehend per E-Mail informiert. Aufgrund der zahlreichen Anträge kann die Kontrolle noch einige Zeit in Anspruch nehmen: Den Status Ihres Förderantrags können Sie auch jederzeit über den Login abrufen.
    Eine Nachrückung von Anträgen aufgrund nicht in Anspruch genommener Fördermittel ist auch weiterhin möglich.

  • 20.12.2021 - Aktuelle Informationen zu den Förderungen 

    Ökostromgesetz 2012:

    • Für das Jahr 2022 stehen keine Förderkontingente nach dem Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012) zur Verfügung.
       
    • Tarifförderung nach dem ÖSG 2012
      • Bereits eingereichte Anträge auf Tarifförderung nach dem ÖSG 2012 bleiben bis zum Inkrafttreten der Bestimmungen über Betriebsförderungen (Marktprämien) nach dem EAG auf der Warteliste für eine Nachrückung gereiht. Im Falle einer Statusänderung Ihres Förderantrags werden Sie umgehend per E-Mail informiert.
      • Bis zum Inkrafttreten der Bestimmungen über Betriebsförderungen (Marktprämien) nach dem EAG können auch weiterhin Anträge auf Tarifförderung eingebracht werden; diese werden auf den Wartelisten gereiht.
         
    • Investitionszuschüsse nach dem ÖSG 2012
      • Bereits eingereichte Anträge für Investitionszuschüsse nach dem ÖSG 2012 bleiben weiterhin bis zum
        31. Dezember 2023 auf der Warteliste für eine Nachrückung gereiht. Im Falle einer Nachrückung werden Sie umgehend per E-Mail informiert.
      • Die Antragstellung für Investitionszuschüsse gemäß §§ 25 bis 27a ÖSG 2012 wurde aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zum 28. Juli 2021 geschlossen; Anträge für Investitionszuschüsse können daher nicht mehr eingebracht werden.
         

    Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz:

    • Vom Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) sind derzeit nur die Bestimmungen über die Förderungen durch Investitionszuschüsse in Kraft. Die zur Umsetzung erforderliche Verordnung über die Details zu den Investitionszuschüssen sowie weitere Informationen (z.B. Beginn der Antragstellung) liegen jedoch derzeit noch nicht vor. Sobald diese bekannt sind, werden diese Informationen umgehend auf der Homepage der OeMAG veröffentlicht.
       
    • Im Jahr 2021 findet keine Antragstellung für Investitionszuschüsse nach dem EAG statt.
       
    • Die OeMAG – als Abwicklungsstelle für die Gewährung von Investitionszuschüssen gemäß § 29 ÖSG 2012 – wurde interimistisch mit der Abwicklung der Investitionszuschüsse (Strom) nach dem EAG betraut.
  • 30.11.2021 - Information zur Verzögerung von Abrechnungen 

    Auf Grund von technischen Problemen im Rahmen einer österreichweiten Umstellung der Datenübermittlung von Verbrauchs- und Erzeugungs-Zählerdaten auf Ebene der lokalen Netzbetreiber kann es in Einzelfällen zu Verzögerungen bei der Abrechnung von Ökostrom-Erzeugungsanlagen kommen. Daher können die Erzeugungsdaten-Meldungen der betroffenen Ökostromanlagen nicht zeitgerecht in das Abrechnungssystem der OeMAG eingelesen werden.

    Wir sind bemüht, die fehlenden Abrechnungen so schnell wie möglich nachzuholen. Die von den Verzögerungen betroffenen Kunden bitten wir um Verständnis.

  • 28.07.2021 - Kundmachung EAG - Antragstellung für Investitionszuschüsse gem. § 27a ÖSG 2012 geschlossen 

    Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) folgt als Förderprogramm für den Ausbau der Erneuerbaren Energien dem Ökostromgesetz 2012 nach. Am 28. Juli 2021 ist der erste Teil des EAG in Kraft getreten.

    Bereits abgeschlossene Verträge nach dem ÖSG 2012 bleiben davon unberührt.
    Bereits eingereichte Anträge für Investitionszuschüsse bleiben weiterhin auf der Warteliste bis zum 31. Dezember 2023 gereiht. Im Falle einer Nachrückung werden Sie umgehend per E-Mail informiert.

    Eine Fortsetzung des bisherigen Förderprogramms nach dem ÖSG 2012 ist jedoch nicht mehr möglich.
    Die Antragstellung für Investitionszuschüsse gemäß § 27a ÖSG 2012 für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher wurde aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zum 28. Juli 2021 geschlossen.

    Mit dem EAG werden neue Fördermöglichkeiten zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen geschaffen. Unter https://www.oem-ag.at/de/neues/ halten wir Sie gerne über die aktuellen Fördermöglichkeiten und Entwicklungen auf dem Laufenden.

    Für Anträge auf Tarifförderung werden Sie im Falle einer Statusänderung Ihres Förderantrags umgehend per E-Mail informiert.

  • 08.01.2021 - Sonderinformation 

    Hinweis zur Kontingentverfügbarkeit: Aktuelle Informationen zu den verfügbaren Fördermitteln (Kontingente) finden Sie auf unserer Seite Förderung/Kontingent.

    Verlängerung der Inbetriebnahmefristen gemäß Änderung des Ökostromgesetzes 2021 und KWK-Gesetzes, BGBl. I Nr. 12/2021 (mit 8. Jänner 2021 in Kraft getreten):

    Eine am 3. November 2020 gemäß ÖSG 2012 laufende Frist für die Inbetriebnahme, die in weniger als einem Jahr endet, wird für sämtliche Energieträger um 12 Monate verlängert.

    Eine in dem Zeitraum vom 3. November 2020 bis 31. Dezember 2020 zu laufen beginnende Frist für die Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen wird um 6 Monate verlängert.

    Die jeweils geltende Frist für die Inbetriebnahme können Sie über den Login in Ihren Förderantrag abrufen.

    Eine gemäß KWK-Gesetz am 3. November 2020 laufende Frist, die in weniger als einem Jahr endet, wird um 6 Monate verlängert.

    Frist für die Inbetriebnahme

    Auf Grundlage des 4. COVID-19-Gesetzes wird die Frist für die Inbetriebnahme um 6 Monate verlängert, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    • Sämtliche Ökostromanlagen (Wind, Kleinwasserkraft, Photovoltaik etc): Vertragsabschluss vor dem 16.03.2020, bisheriges Ende der Frist zwischen 16.03.2020 und spätestens 15.03.2021
    • außerdem bei Photovoltaikanlagen: Vertragsabschluss zwischen 16.03.2020 und 30.06.2020

    Das Ende der Frist kann über das elektronische Abwicklungssystem ("Onlineplattform") eingesehen werden.

  • 01.01.2021 - Informationen zum Status Ihres Förderantrages 

    Der aktuelle Status Ihres Förderantrags kann jederzeit über den Link "Onlineplattform" mit Benutzer und Passwort abgerufen werden. Folgende Bedeutung hat der aktuelle Status Ihres Förderantrags:

    Eingereicht

    Ihr Förderantrag wurde erfolgreich im Onlinesystem erfasst
    und erwartet die Prüfung durch das Fördermanagement der OeMAG.

    Kontingentprüfung

    Ihr Förderantrag wurde geprüft und ist für die Kontingentberechnung gereiht. Im Falle einer Kontingentzuteilung erhalten Sie die Aufforderung zur Erbringung eines Bestellnachweises per E-Mail.

    Bestellnachweis angefordert / Warten auf vertragsrelevante Datem

    Innerhalb einer 3-Monats-Frist ist der Upload eines Nachweises über die rechtsverbindliche Bestellung bei IVZ PV & SSP bzw. die Erfassung der vertragsrelevanten Daten bei der Tarifförderung PV (gegengezeichnetes Angebot, Auftragsbestätigung,..) möglich.

    Bestellnachweis hochgeladen

    Der Upload des Bestellnachweises war erfolgreich,
    dieser liegt für die Prüfung durch das Fördermanagement bereit.

    Vertragsprüfung

    Letzter Prüfschritt vor der Vertragserstellung.

    Vertrag in Arbeit 

    Ihr Vertrag über die Gewährung eines Investitionszuschusses wird erstellt.
    Sobald dieser über den Link "Onlineplattform" zum Download bereitsteht, werden Sie per E-Mail informiert.


    Ihr Antrag kann bis Jahresende für eine mögliche Nachrückung gereiht bleiben. Im Falle einer Statusänderung werden Sie umgehend per E-Mail informiert.