Netzbetreiber

Die Netzbetreiber spielen im Ökostrom-Fördersystem eine wichtige Rolle. Da der geförderte Ökostrom physikalisch in das öffentliche Netz eingespeist werden muss, ist für einen Erzeuger von Ökostrom ein ordentlicher Netzzugang mit Netzzugangsvertrag eine Voraussetzung. Für die Ökostromförderung ist der Abschluss eines Vertrages zwischen der Abwicklungsstelle für Ökostrom und dem Anlagenbetreiber erforderlich. Dies ist seitens des Netzbetreibers bei Zuweisung zur Öko-Bilanzgruppe zu überprüfen.

An der physikalischen Abnahmestelle - dem Zählpunkt - misst der jeweilige Netzbetreiber die eingespeiste Ökostrommenge und übermittelt diese Daten weiter an den Regelzonenführer, welcher im Auftrag und im Namen der OeMAG tätig ist. Diese Energiezählung bildet gemeinsam mit dem Fördertarif die Grundlage für die Vergütung des Ökostroms.

Weiters haben die Netzbetreiber gemäß Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) die Fördermittel (Erneuerbaren-Förderpauschale und Erneuerbaren-Förderbeitrag) von den Endverbrauchern einzuheben und an die Abwicklungsstelle abzuführen. Diese Fördermittel stellen einen wichtigen Teil der für die Finanzierung der Ökostromförderung notwendigen Mittel dar.

Datenmanagement

Die Netzbetreiber spielen eine wichtige Rolle im Ökostrom-Fördersystem. Sie liefern der OeMAG alle relevanten Einspeisedaten der Ökostromerzeuger und tragen somit zu einer raschen und transparenten Abwicklung bei.

Allgemeinen Bedingungen der Abwicklungsstelle für Ökostrom - Abschnitt E (Netzbetreiber)

Die Allgemeinen Bedingungen der Abwicklungsstelle für Ökostrom wurden mit dem Bescheid der E-Control vom 31.1.2011 geändert und traten mit 13.5.2011 in Kraft.

Die folgenden Änderungen betrafen den Abschnitt E – Netzbetreiber

  • Anpassungen an Praxis, Klarstellungen und Streichung von durch die Novellierung des ÖSG überholtem Inhalt
  • Anpassung der Formulierung betreffend Datenschutz
  • Neu: „Bereinigung von Ablauffehlern im Wechselprozess“
  • Änderung des Textes betreffend Wechsel

Wir bitten Sie, alle vertragsrelevanten Informationen, Wechselinformationen (Wechsellisten, Neuanlagemeldungen, usw.) direkt an die OeMAG zu richten: wechselliste@oem-ag.at
 
Bitte beachten Sie, dass Sie vor der Zuweisung einer Anlage zur Ökobilanzgruppe zu prüfen haben, ob ein gültiger Vertrag mit der OeMAG  vorliegt. Sollte dies nicht der Fall sein, darf die Anlage nicht der Ökobilanzgruppe zugewiesen werden.

Korrekturen Endabrechnungen

Sollte eine Nachverrechnung der Vorjahre erforderlich sein, besteht die Möglichkeit uns einen korrigierten Endabrechnungsbogen für das betreffende Jahr zu übermitteln:

Bitte übermitteln Sie den ausgefüllten Erhebungsbogen sowohl im Excel als auch firmenmäßig gezeichnet als pdf an folgende E-Mail-Adresse: abrechnung@oem-ag.at