Investitionszuschuss Wasserkraft ÖSG 2012 (keine Neuanträge möglich!)

Allgemeine Informationen

Infolge des Inkrafttretens der Bestimmungen über die Förderung durch Investitionszuschüsse im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) per 28. Juli 2021 können seit diesem Zeitpunkt keine neuen Förderansuchen auf Investitionszuschuss gem. §§ 26 und 27 ÖSG 2012 eingebracht werden.

Die nachfolgenden Informationen sowie Vorlagen und Verlinkungen zu ergänzenden Unterlagen dienen daher ausschließlich zur Information bzw. Bearbeitung der bis zum 28. Juli 2021 eingebrachten Förderansuchen auf Investitionszuschuss gem. §§ 26 und 27 ÖSG 2012.

Den jeweils aktuellen Stand der rechtlichen Grundlagen finden Sie unter Gesetze und Regelwerk!

Allgemeine Textvorlagen für die Ausfertigung einer Bankgarantie zur Besicherung einer Akontozahlung finden Sie nachstehend:

Kontaktdaten
Ansprechpartner: Roland Bauer
Telefon: +43 5 787 66-376
E-Mail: investitionsfoerdung@oem-ag.at

Kleinwasserkraftanlagen bis 10 MW gem. § 26 ÖSG 2012

Nachfolgend finden Sie Informationsblätter und Dokumentenvorlagen zum betreffenden Förderprogramm:

Diese Vorlagen sind ein unverbindliches Service der OeMAG. Wir empfehlen diese Mustervorlagen zu verwenden und die Formeln und Berechnungen nach der Eingabe Ihrer Daten zu überprüfen.

Mittlere Wasserkraft über 10 bis 20 MW gem. § 27 ÖSG 2012

Weitere Informationen zu MWK-Anlagen (pdf):

Diese Vorlagen sind ein unverbindliches Service der OeMAG zur Erstellung der Endabrechnung. Wir empfehlen diese Mustervorlagen zu verwenden und die Formeln und Berechnungen nach der Eingabe Ihrer Daten zu überprüfen.