Geothermie, Deponie- und Klärgas
Ökostromanlagen auf Basis von Geothermie
Das Ökostromgesetz 2012 sieht auch für Ökostromanlagen auf Basis von Geothermie eine Förderung mittels festgelegten Einspeisetarifen vor. Die zurzeit gültigen Einspeisetarife finden Sie in der aktuellen Ökostrom-Einspeisetarifverordnung.
Gemäß § 16 (1) Z 2 ÖSG 2012 beträgt die Dauer der allgemeinen Kontrahierungspflicht der OeMAG für Ökostromanlagen auf Basis von Geothermie 13 Jahre.
Für Anlagen, die zumindest teilweise auf Basis von Geothermie betrieben werden, besteht seitens der OeMAG keine Kontrahierungspflicht gemäß § 12 ÖSG 2012, sofern sie keinen Brennstoffnutzungsgrad bzw. gesamtenergetischen Nutzungsgrad von mindestens 60% erreichen oder keinen dem Stand der Technik entsprechenden Wärmezähler für die Zwecke der Messung der genutzten Wärme installieren.
Deponie- und Klärgasanlagen
Ähnlich wie Biogas entsteht Klär- und Deponiegas bei der Vergärung von organischen Stoffen. Das enthaltene Methangas (CH4) und Kohlenstoffdioxid (CO2) wird durch Verbrennung in Kohelnstoffdioxid und Wasser umgewandelt. Dabei ensteht sowohl Wärme als auch Energie, die sinnvoll genutzt werden können.
Das Ökostromgesetz 2012 sieht auch für Ökostromanlagen auf Basis von Deponie- und KIärgas eine Förderung mittels festgelegten Einspeisetarifen vor. Die zurzeit gültigen Einspeisetarife finden Sie in der aktuellen Ökostrom-Einspeisetarifverordnung.
Gemäß § 16 (1) Z 2 ÖSG 2012 beträgt die Dauer der allgemeinen Kontrahierungspflicht der OeMAG für Ökostromanlagen auf Basis von Deponie- und Klärgas 13 Jahre.