Datenschutz

Datenschutzerklärung

Websiten der OeMAG (Zugriff und Inhalt)

Homepage
Bei jedem Zugriff auf die Website www.oem-ag.at werden Cookies gesetzt, die für die Nutzung des Webanalysedienstes „Google Analytics“ notwendig sind. Weitere Informationen dazu siehe Punkt Web-Analyse.

Elektronisches Abwicklungssystem
Bei jedem Zugriff auf das elektronische Abwicklungssystem der OeMAG https://settlement.oem-ag.at werden folgende Daten protokolliert:

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage

Die beim Zugriff auf das elektronische Abwicklungssystem der OeMAG erfassten Daten werden verarbeitet um den Betrieb des Abwicklungssystems zu ermöglichen. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach maximal sechs Monaten gelöscht.
Zudem wird jeder Anmeldeversuch (erfolgreich oder nicht erfolgreich) mit Benutzername/Alias sowie allfällige E-Mails, die direkt an das Abwicklungssystem übermittelt werden, zur Gewährleitung der Betriebssicherheit gespeichert. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach maximal zwölf Monaten gelöscht.
Um die Inhalte der Website anzuzeigen, werden sogenannte Cookies gesetzt. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer oder anderem Gerät gespeichert werden. Die folgenden Cookies sind für das Abwicklungssystem notwendig um diese Site verwenden zu können:

  • Session-Cookie mit Sitzungs-ID zur eindeutigen Benutzerzuordnung und Datensicherheit (Behaltedauer 30-120 Minuten nach Inaktivität)

Diese Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit f (berechtigtes Interesse) der DSGVO. Unser Anliegen im Sinne der DSGVO (berechtigtes Interesse) ist das Monitoring des elektronischen Abwicklungssystems, insbesondere im Zuge der Ticketziehung/Förderantragstellung, zur Sicherstellung dessen sicheren Nutzung und zur Verhinderung von missbräuchlichen Verwendungen.

Web-Analyse
Zur Optimierung und Monitoring der Förderantragstellung sowie zur Verbesserung und zur nutzerfreundlichen Ausgestaltung der auf dieser Website zur Verfügung gestellten Informationen wird der Dienst „Google Analytics“, welcher von der Google Inc. (1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA) angeboten wird, zur Analyse der Nutzung der Website www.oem-ag.at durch Nutzer verwendet.Der Dienst verwendet „Cookies“, das sind Textdateien, welche auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Die durch die Cookies gesammelten Informationen werden im Regelfall an einen Google-Server in den USA gesandt und dort gespeichert. Folgende in den Cookies gespeicherten Informationen werden an Google übermittelt: angeforderte URL, anonymisierte/gekürzte IP-Adresse, Datum und Uhrzeit der Anfrage, regionaler Ursprung der Anfrage, Verweildauer auf der Seite und die zuletzt besuchte URL.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit f (berechtigtes Interesse) der DSGVO. Unser Anliegen im Sinne der DSGVO (berechtigtes Interesse) ist die Optimierung sowie das Monitoring der Förderantragstellung sowie die Verbesserung unseres Webauftritts und der zur Verfügung gestellten Informationen.

Da uns die Privatsphäre unserer Nutzer wichtig ist, greift auf dieser Website die IP-Anonymisierung (durch Löschung der letzten 8 Bit). Die IP-Adresse der Nutzer wird erfasst, aber umgehend innerhalb der Mitgliedsstaaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraum gekürzt. Durch diese Kürzung entfällt der Personenbezug Ihrer IP-Adresse und es ist nur mehr eine grobe Lokalisierung möglich. Die Nutzerdaten werden für die Dauer von 14 Monaten aufbewahrt. Die im Rahmen von Google Analytics vom Browser eines Website-Besuchers übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt.

Im Rahmen der Auftragsdatenvereinbarung, welche die Websitebetreiber mit der Google Inc. geschlossen haben, erstellt diese mithilfe der gesammelten Informationen eine Auswertung der Websitenutzung und der Websiteaktivität und erbringt mit der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen.

Sie haben die Möglichkeit, die Speicherung der Cookies auf Ihrem Gerät zu verhindern, indem Sie in Ihrem Browser entsprechende Einstellungen vornehmen. Es ist nicht gewährleistet, dass Sie auf alle Funktionen dieser Website ohne Einschränkungen zugreifen können, wenn Ihr Browser keine Cookies zulässt. Um die Erfassung der Daten durch Google Analytics zu verhindern, können Sie ein Browser-Plugin herunterladen und installieren. Der Plugin verhindert, dass die durch Cookies gesammelten Informationen (inklusive Ihrer IP-Adresse) an die Google Inc. gesendet und von der Google Inc. genutzt werden.

Browser-Plugin: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de

Nähere Informationen zu den Nutzungsbedingungen und den Datenschutz bei Google finden Sie unter https://www.google.de/intl/de/policies/.

Betroffenenrechte und Rechtsbelehrung
Von der Datenverarbeitung betroffene Personen haben gemäß DSGVO ein Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die verarbeiteten personenbezogenen Daten, sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art 15 bis 21 DSGVO). Es besteht darüber hinaus ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Art 77 DSGVO). Zur Wahrung ihrer Rechte aus dem Datenschutzrecht kann sich jede betroffene Person an die OeMAG per E-Mail an kundenservice@oem-ag.at wenden.

Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist die Datenschutzbehörde zuständig.

 

Datenschutzerklärungen für Förderantragstellungen und Vertragsverhältnisse mit der OeMAG

  • Datenschutzerklärung für die Investitionsförderung EAG 

    Datenverarbeitungszweck, Datenverantwortlichkeit, Rechtsgrundlagen und Datenübermittlung: Der Fördernehmer nimmt mit der Antragstellung zur Kenntnis, dass das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und die Abwicklungsstelle als gemeinsame Verantwortliche sämtliche im Zuge der Anbahnung und Abwicklung des Fördervertrags bekannt gewordenen Daten – soweit erforderlich – zur Erfüllung ihrer gesetzlich und behördlich erteilten Aufgaben zur Beurteilung des Vorliegens der Fördervoraussetzungen, zur Prüfung des Förderungszwecks gemäß § 1 EAG Investitionszuschüsseverordnung Strom und zur Vertragserfüllung ver¬arbeiten sowie diese Daten – zur Gänze oder teilweise – zur Erfüllung ihrer Aufgaben an ihre Gehilfen bzw. Auftragsverarbeiter iSd Datenschutz-Grundverordnung (EU) Nr. 2016/679 („DSGVO“), die Regelzonenführer (insbesondere die Austrian Power Grid AG), an die Österreichische Kontrollbank AG, an die smart technologies Management- Beratungs- und Beteiligungs¬gesellschaft m.b.H. und an im Einzelfall noch zu bestimmende Gutachter  zur weiteren Verarbeitung übermitteln.

    Die Abwicklungsstelle und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden – soweit erforderlich – über die vom Antragsteller erteilten Auskünfte hinaus auch durch Rückfragen bei den in Betracht kommenden anderen Organen des Bundes oder bei anderen Rechtsträgern, die einschlägige Förderungen zuerkennen oder abwickeln (wie dem Klima- und Energiefonds, der Ökostromabwicklungsstelle, der Abwicklungsstelle für Investitionszuschüsse und Stellen zur Abwicklung von Förderungen aufgrund europarechtlicher oder landesrechtlicher Bestimmungen), oder bei sonstigen Dritten notwendige Daten erheben und die notwendigen Daten an diese zur Prüfung der Fördervoraussetzungen gemäß Gesetz (insbesondere EAG), Verordnungen gemäß § 58 EAG und Fördervertag übermitteln, sowie Transparenzportalabfragen gemäß § 32 Abs 5 TDBG 2012, BGBl. I Nr. 99/2012, durchführen.

    Der Fördernehmer nimmt mit Antragstellung weiters folgende Übermittlungen seiner Daten im gesetzlich/behördlich vorge-geben Ausmaß zur Erfüllung der gesetzlichen/behördlichen Aufgaben der nachstehend genannten Stellen zur Kenntnis: (a) an den Energiebeirat (§ 55 EAG iVm § 20 Energie-Control-Gesetz), (b) an die für den Fördernehmer jeweils zuständige Landesregierung und/oder den zuständigen Landeshauptmann, (c) an die Transparenzdatenbank gemäß Transparenzdatenbankgesetz 2012, BGBl. I Nr. 99/2012 idgF, (d) an die Europäische Kommission, (f) an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, (e) an das Bundesministerium für Finanzen, (f) an die Energie-Control Austria, (g) an den Rechnungshof und dessen Beauftragte, (h) an den Klima- und Energiefonds gemäß Klima- und Energiefondsgesetz, BGBl. I Nr. 40/2007, (i) an die Ökostromabwicklungsstelle und (j) an Stellen zur Abwicklung einschlägiger Förderungen aufgrund landes-, bundes- oder europarechtlicher Bestimmungen.

    Die im Zuge der Antragstellung übermittelten personenbezogenen Daten - Name bzw. Firma des Fördernehmers, Standort der geförderten Anlage, Zählpunkt, Art des Fördervorhabens, Neuerrichtung oder Erweiterung, Revitalisierung, Anbringung, Barwert der Förderung, Leistungsdaten der Anlage, Umfang und Gründe für Rückforderungen bezahlter Förderungen bzw. für den Wegfall zugesagter Förderungen - werden auch im berechtigten Interesse der Abwicklungsstelle und der zuständigen Behörden (insbesondere Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie , E-Control, Landeshauptmann bzw. Landesregierung, Rechnungshof) zur Prüfung und Beaufsichtigung der ordnungsgemäßen Förderabwicklung verarbeitet.

    Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung: Im Zuge der Antragstellung wird der Fördernehmer außerdem die Möglichkeit zur Erteilung einer ausdrücklichen Datenschutzeinwilligung zur Übermittlung von personenbezogenen Daten für förderbezogene Auswertungen haben.

    Speicherdauer/Löschungsfrist: Sämtliche Daten werden für die Dauer von 10 Jahren ab dem Ende des Jahres der Auszahlung der gesamten Förderung, mindestens jedoch 10 Jahre ab der Durchführung der Leistung durch Inbetriebnahme der Investition, und danach solange gespeichert, wie dies für die Abwicklung der Förderung bei Streitigkeiten oder zur Erfüllung von Berichts- und Nachweispflichten notwendig ist.

    Betroffenenrechte und Rechtsbelehrung: Von der Datenverarbeitung betroffene Personen haben gemäß der DSGVO ein Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die verarbeiteten personenbezogenen Daten, sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art 15 bis 21 DSGVO). Es besteht darüber hinaus ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Art 77 DSGVO). Zur Wahrung ihrer Rechte aus dem Datenschutzrecht kann sich jede betroffene Person an folgende Kontaktdaten wenden: OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG, FN 280453g (HG Wien), Alserbachstraße 14 – 16, 1090 Wien, [+43 5 787 66-10; office@eag-abwicklungsstelle.at], oder subsidiär Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Radetzkystr. 2, 1010 Wien.

  • Datenschutzerklärung bei Online-Eingabe der Rohstoffbilanz und Betriebskosten 

    Die Meldung zum Betriebskostenzuschlag gem § 22 ÖSG 2012 idgF für Ökostromanlagen wird von Anlagenbetreibern über die Homepage der OeMAG eingebracht. Es gelten daher grundsätzlich die zur Homepage der OeMAG angeführten Datenschutzbestimmungen.

    Die im Zuge der Registrierung zur Online-Eingabe und der Antragstellung gem § 22 Abs 3 ÖSG 2012 idgF erfassten personenbezogenen Daten wurden von der OeMAG als Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“) zur Prüfung der Anträge im Sinne des § 22 Abs 3 ÖSG 2012 idgF zum Zwecke der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen verarbeitet und und im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Aufgaben an die Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) zur Speicherung und weiteren Verarbeitung übermittelt.
    Die Daten werden außerdem jährlich im Zuge der Einbringung der Rohstoffbilanz von der OeMAG und der E-Control Austria zum Zwecke der Bestimmung der Vorlage der Betriebskostenbilanz sowie zur Erstellung von Auswertungen und Gutachten gemäß § 22 Abs 4 und Abs 6 idgF verarbeitet. Die Verarbeitung und Speicherung der Daten erfolgt auf gesetzlicher Basis.

  • Datenschutzerklärung für die Tarifförderung 

    Datenverarbeitungszweck, Datenverantwortlichkeit, Rechtsgrundlagen und Datenübermittlung: Die Ökostromanlagenbetreiber nehmen bereits mit der Antragsstellung auf Vertragsabschluss und durch Abschluss eines Vertrages mit der Ökostromabwicklungsstelle zur Kenntnis, dass die Ökostromabwicklungsstelle als Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“) sämtliche ihr im Zuge der Rechtsbeziehung mit den Partnern bekannt gegebenen Daten in Erfüllung ihrer gesetzlichen bzw ihrer durch Verordnung oder behördliche Anordnung erteilten Aufgaben und Verpflichtungen als Ökostromabwicklungsstelle sowie zum Zwecke der Vertragserfüllung verarbeitet und diese Daten – zur Gänze oder teilweise – im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Aufgaben an ihre Gehilfen bzw. Auftragsverarbeiter iSd DSGVO, an die Regelzonenführer (insbesondere die Austrian Power Grid AG), an die Österreichische Kontrollbank AG, an die AGCS Gas Clearing and Settlement AG (zum Biomethanregister), an die „smart technologies“ Management-Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H. und an im Einzelfall noch zu bestimmende Gutachter übermittelt. Ein Datenaustausch mit anderen Förderstellen (wie dem KLI.EN Fonds) zur Verhinderung von Doppelförderungen ist ebenfalls zulässig. Weiters liegen gesetzliche und behördliche Verpflichtungen und Berechtigungen der genannten Stellen sowie aufrechte Verträge (insb. aufgrund der AB-ÖKO) der Ökostromabwicklungsstelle mit diesen Stellen vor, auf deren Basis die Übermittlung der Daten zur weiteren Verarbeitung zur Ermöglichung der Abwicklung der Förderungen nach den AB-ÖKO erfolgt. Bei Nichtbereitstellung der Daten kann keine Förderung erfolgen.

    Sämtliche auf Basis der AB-ÖKO vorgesehenen Datenübermittlungen werden – sofern in den AB-ÖKO keine abweichende Regelung getroffen wird – in der in den geltenden Marktregeln festgesetzten Art und Weise durchzuführen.

    Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung: Der Partner erteilt mit der Antragstellung die ausdrückliche Einwilligung zur Übermittlung der Daten (Name/Firma sowie Anschrift und Geburtsdatum des Partners, Zählpunkt, Anlagenstandort, zuständiger Netzbetreiber, Anlagenart, Energieträger, Einspeisetyp, Engpassleistung, der OeMAG vorliegende und für die Errichtung der Anlagen notwendigen Genehmigungen und Anzeigen, Kundennummer) an die E-Control, an die jeweils für den Partner zuständige Landesregierung und/oder den zuständigen Landeshauptmann, an die Transparenzdatenbank gemäß BGBl I Nr. 99/2012 idgF, an den jeweils zuständigen Netzbetreiber, an die Beihilfentransparenzdatenbank der Europäischen Kommission sowie an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur weiteren Verarbeitung zum Zweck der Erfüllung von deren Aufgaben zur Abwicklung der Förderung. Ein Widerruf dieser Einwilligungserklärung durch den Partner ist jederzeit zulässig, zu dessen Wirksamkeit muss der Widerruf gegenüber der Ökostromabwicklungsstelle erklärt werden. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht. Im Falle des Widerrufs kann eine (weitere) Förderung nicht erfolgen.

    Die aufgezählten Daten werden auch im berechtigten Interesse der Ökostromabwicklungsstelle und der zuständigen Behörden (insbesondere Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, E-Control, Landeshauptmann bzw. Landesregierung, Rechnungshof) zur Prüfung und Beaufsichtigung der ordnungsgemäßen Förderabwicklung verarbeitet.

    Speicherdauer/Löschungsfrist: Sämtliche Daten werden für die Vertragsdauer und danach solange gespeichert, wie dies für die Abwicklung der Förderung bei Streitigkeiten oder zur Erfüllung von Berichts- und Nachweispflichten notwendig ist.

  • Datenschutzerklärung für die Investitionsförderung für PV und Stromspeicher ÖSG 2012 

    Datenverarbeitungszweck, Datenverantwortlichkeit, Rechtsgrundlagen und Datenübermittlung: Der Fördernehmer nimmt bereits mit der Antragstellung auf Investitionsförderung gemäß § 27a ÖSG 2012 idgF (Ticketausgabe) zur Kenntnis, dass das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und die Abwicklungsstelle als gemeinsame Verantwortliche sämtliche im Zuge der Anbahnung und Abwicklung des Fördervertrags bekannt gewordenen Daten – soweit erforderlich – zur Erfüllung ihrer gesetzlich und behördlich erteilten Aufgaben zur Beurteilung des Vorliegens der Fördervoraussetzungen, zur Prüfung des Förderungszwecks gemäß § 1 PV-FRL 2018 bzw. PV-FRL 2020 und zur Vertragserfüllung verarbeiten sowie diese Daten – zur Gänze oder teilweise – zur Erfüllung ihrer Aufgaben an ihre Gehilfen bzw. Auftragsverarbeiter iSd Datenschutz-Grundverordnung (EU) Nr. 2016/679 („DSGVO“), die Regelzonenführer (insbesondere die Austrian Power Grid AG), an die Österreichische Kontrollbank AG, an die smart technologies Management- Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H. und an im Einzelfall noch zu bestimmende Gutachter zur weiteren Verarbeitung übermitteln.

    Die Abwicklungsstelle und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden – soweit erforderlich – über die vom Antragsteller erteilten Auskünfte hinaus auch durch Rückfragen bei den in Betracht kommenden anderen Organen des Bundes oder bei anderen Rechtsträgern, die einschlägige Förderungen zuerkennen oder abwickeln (wie dem Klima- und Energiefonds, der Ökostromabwicklungsstelle und Stellen zur Abwicklung von Förderungen aufgrund europarechtlicher oder landesrechtlicher Bestimmungen), oder bei sonstigen Dritten notwendige Daten erheben und die notwendigen Daten an diese zur Prüfung der Fördervoraussetzungen gemäß Gesetz (insbesondere ÖSG 2012), PV-FRL 2018 bzw. PV-FRL 2020 und Fördervertag übermitteln, sowie Transparenzportalabfragen gemäß § 32 Abs 5 TDBG 2012, BGBl. I Nr. 99/2012, durchführen.

    Der Fördernehmer nimmt mit Antragstellung weiters folgende Übermittlungen seiner Daten im gesetzlich/behördlich vorgegeben Ausmaß zur Erfüllung der gesetzlichen/behördlichen Aufgaben der nachstehend genannten Stellen zur Kenntnis: (a) an den Energiebeirat (§ 28 ÖSG 2012), (b) an die für den Fördernehmer jeweils zuständige Landesregierung und/oder den zuständigen Landeshauptmann, (c) an die Transparenzdatenbank gemäß Transparenzdatenbankgesetz 2012, BGBl. I Nr. 99/2012 idgF, (d) an die Europäische Kommission, (f) an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, (e) an das Bundesministerium für Finanzen, (f) an die Energie-Control Austria, (g) an den Rechnungshof und dessen Beauftragte, (h) an den Klima- und Energiefonds gemäß Klima- und Energiefondsgesetz, BGBl. I Nr. 40/2007, (i) an die Ökostromabwicklungsstelle und (j) an Stellen zur Abwicklung einschlägiger Förderungen aufgrund landes-, bundes- oder europarechtlicher Bestimmungen. Bei Nichtbereitstellung dieser Daten kann keine Förderung erfolgen.

    Die im Zuge der Antragstellung übermittelten personenbezogenen Daten - Name bzw. Firma des Fördernehmers, Standort der geförderten Anlage, Zählpunkt, Art des Fördervorhabens, Neuerrichtung oder Erweiterung, Anbringung (an Gebäude/baulicher Anlage, Betriebsfläche), Barwert der Förderung, Leistungsdaten der Anlage, Umfang und Gründe für Rückforderungen bezahlter Förderungen bzw. für den Wegfall zugesagter Förderungen - werden auch im berechtigten Interesse der Abwicklungsstelle und der zuständigen Behörden (insbesondere Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie , E-Control, Landeshauptmann bzw. Landesregierung, Rechnungshof) zur Prüfung und Beaufsichtigung der ordnungsgemäßen Förderabwicklung verarbeitet.

    Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung: Im Zuge der Antragstellung wird der Fördernehmer außerdem die Möglichkeit zur Erteilung einer ausdrücklichen Datenschutzeinwilligung zur Übermittlung von personenbezogenen Daten für förderbezogene Auswertungen haben.

    Speicherdauer/Löschungsfrist: Sämtliche Daten werden für die Dauer von 10 Jahren ab dem Ende des Jahres der Auszahlung der gesamten Förderung, mindestens jedoch 10 Jahre ab der Durchführung der Leistung durch Vollinbetriebnahme der Investition, und danach solange gespeichert, wie dies für die Abwicklung der Förderung bei Streitigkeiten oder zur Erfüllung von Berichts- und Nachweispflichten notwendig ist.

    Betroffenenrechte und Rechtsbelehrung: Von der Datenverarbeitung betroffene Personen haben gemäß der DSGVO ein Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die verarbeiteten personenbezogenen Daten, sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art 15 bis 21 DSGVO). Es besteht darüber hinaus ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Art 77 DSGVO). Zur Wahrung ihrer Rechte aus dem Datenschutzrecht kann sich jede betroffene Person an folgende Kontaktdaten wenden: OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG, FN 280453g (HG Wien), Alserbachstraße 14–16, 1090 Wien, [+43 5 787 66-10; kundenservice@oem-ag.at] oder subsidiär Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Radetzkystr. 2, 1010 Wien.

  • Datenschutzerklärung für die Investitionsförderung Kleinwasserkraft und KWK 

    Datenverarbeitungszweck, Datenverantwortlichkeit, Rechtsgrundlagen und Datenübermittlung: Der Fördernehmer nimmt mit der Antragstellung zur Kenntnis, dass das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und die Abwicklungsstelle als gemeinsame Verantwortliche sämtliche im Zuge der Anbahnung und Abwicklung des Fördervertrags bekannt gewordenen Daten – soweit erforderlich – zur Erfüllung ihrer gesetzlich und behördlich erteilten Aufgaben zur Beurteilung des Vorliegens der Fördervoraussetzungen, zur Prüfung des Förderungszwecks gemäß § 1 Förderrichtlinien und zur Vertragserfüllung verarbeiten sowie diese Daten – zur Gänze oder teilweise – zur Erfüllung ihrer Aufgaben an ihre Gehilfen bzw. Auftragsverarbeiter iSd Datenschutz-Grundverordnung (EU) Nr. 2016/679 („DSGVO“), und an im Einzelfall noch zu bestimmende Gutachter zur weiteren Verarbeitung übermitteln. Die Abwicklungsstelle und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden – soweit erforderlich – über die vom Antragsteller erteilten Auskünfte hinaus auch durch Rückfragen bei den in Betracht kommenden anderen Organen des Bundes oder bei anderen Rechtsträgern, die einschlägige Förderungen zuerkennen oder abwickeln (wie der Kommunalkredit Public Consulting GmbH, der Ökostromabwicklungsstelle und Stellen zur Abwicklung von Förderungen aufgrund europarechtlicher oder landesrechtlicher Bestimmungen), oder bei sonstigen Dritten notwendige Daten erheben und die notwendigen Daten an diese zur Prüfung der Fördervoraussetzungen gemäß Gesetz (insbesondere ÖSG 2012), Förderrichtlinien und Fördervertag übermitteln, sowie Transparenzportalabfragen gemäß § 32 Abs 5 TDBG 2012, BGBl. I Nr. 99/2012, durchführen.

    Der Fördernehmer nimmt mit der Antragstellung weiters folgende Übermittlungen seiner Daten im gesetzlich/behördlich vorgegebenen Ausmaß zur Erfüllung der gesetzlichen/behördlichen Aufgaben der nachstehend genannten Stellen zur Kenntnis: (a) an den Energiebeirat (§ 28 ÖSG 2012), (b) an die für den Fördernehmer jeweils zuständige Landesregierung und/oder den zuständigen Landeshauptmann, (c) an die Transparenzdatenbank gemäß Transparenzdatenbankgesetz 2012, BGBl. I Nr. 99/2012 idgF, (d) an die Europäische Kommission, (f) an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie , (e) an das Bundesministerium für Finanzen, (f) an die Energie-Control Austria, (g) an den Rechnungshof und dessen Beauftragte, (h) an die Ökostromabwicklungsstelle und (i) an Stellen zur Abwicklung einschlägiger Förderungen aufgrund landes-, bundes- oder europarechtlicher Bestimmungen. Bei Nichtbereitstellung der Daten kann keine Förderung erfolgen.

    Die aufgezählten Daten werden auch im berechtigten Interesse der Abwicklungsstelle und der zuständigen Behörden (insbesondere Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, E-Control, Landeshauptmann bzw. Landesregierung, Rechnungshof) zur Prüfung und Beaufsichtigung der ordnungsgemäßen Förderabwicklung verarbeitet.

    Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung: Im Zuge der Antragstellung wird der Fördernehmer außerdem die Möglichkeit zur Erteilung einer ausdrücklichen Datenschutzeinwilligung zur Übermittlung von personenbezogenen Daten für förderbezogene Auswertungen haben.

    Speicherdauer/Löschungsfrist: Sämtliche Daten werden für die Dauer von 10 Jahren ab dem Ende des Jahres der Auszahlung der gesamten Förderung, mindestens jedoch 10 Jahre ab der Durchführung der Leistung durch Vollinbetriebnahme der Investition, und danach solange gespeichert, wie dies für die Abwicklung der Förderung bei Streitigkeiten oder zur Erfüllung von Berichts- und Nachweispflichten notwendig ist.

    Betroffenenrechte und Rechtsbelehrung: Von der Datenverarbeitung betroffene Personen haben gemäß der DSGVO ein Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die verarbeiteten personenbezogenen Daten, sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art 15 bis 21 DSGVO). Es besteht darüber hinaus ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Art 77 DSGVO). Zur Wahrung ihrer Rechte aus dem Datenschutzrecht kann sich jede betroffene Person an folgende Kontaktdaten wenden: OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG, FN 280453g (HG Wien), Alserbachstraße 14 – 16, 1090 Wien, [+43 5 787 66-10; kundenservice@oem-ag.at], oder subsidiär Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Radetzkystr. 2, 1010 Wien.